Kommunen lehnen Überwachung des Cannabis-Konsumverbots ab
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die Übertragung der Überwachung des Cannabis-Konsumverbots an bestimmten Orten wie Schulen grundsätzlich durch die Kommunen abgelehnt. Für die Durchsetzung würden die personellen und finanziellen Kapazitäten in den Städten und Gemeinden fehlen. Zudem steige bereits jetzt in vielen Jugendämtern das Arbeitsaufkommen, da sich Anzeigen wegen Gefährdung des Kindeswohls gesteigert hätten. Sofern diese Aufgabe dennoch durch die Länder auf die Ordnungsbehörden übertragen werde, würden die Kommunen von Bund und Ländern eine auskömmliche Finanzierung im Sinne des Konnexitätsprinzips zur Überwachung fordern.
In dem Schreiben wird nochmals betont, dass die Verbote kaum überprüfbar seien. Eine effektive Kontrolle hinsichtlich des Konsumverbots im Radius von 100 Metern vor Schulen bzw. Kinder- und Jugendeinrichtungen durch die Städte und Gemeinden würde mit Blick auf die Aufgabenvielfalt der Kommunen schlichtweg kaum möglich erscheinen. Insofern müsse eine Übertragung durch Landesgesetz oder -rechtsverordnung dringend verhindert werden. Auch würde eine wachsende Gefahr für Leib und Leben bestehen. Die Legalisierung von Cannabis berge mehr Risiken für die Menschen als ein Verbot. Eine weitere Genussdroge könne den Einstieg in härtere Drogen bedeuten, was gesundheitspolitisch stark bedenklich erscheinen würde. Zudem müsse mit einer Überforderung des Gesundheits- und Rettungsdienstes gerechnet werden. Die Cannabis-Legalisierung erhöhe nicht nur die Gefahren für die Gesundheit des Einzelnen, sondern gefährde die öffentliche Sicherheit im Allgemeinen, da mit zunehmenden Konflikten im öffentlichen Raum zu rechnen sei.
Zudem müsse das Cannabisgesetz im Rahmen der Evaluierung dringend nachgebessert werden. Denn es fehle u. a. an Spielräumen für individuelle Regelungen, wenn auch der Jugendschutz bei Veranstaltungen betroffen sei, rechtssichere Kontrollmöglichkeiten bei Verdachtsfällen bei potenziellen Verstößen und weiteren Begriffsbestimmungen, um das Gesetz rechtssicher umsetzen zu können.
Eine Evaluierung des Cannabisgesetzes ist nach 18 Monaten und nach vier Jahren nach dem Inkrafttreten vorgesehen.