Konfliktfall zwischen Baumschutz und PV-Anlage

Windpark

Der Konflikt rund um die Verschattung von PV-Anlagen durch Bäume muss aufgrund des neuen § 2 EEG 2023 grundsätzlich neu bewertet werden. Dieser räumt dem Ausbau Erneuerbarer Energien ein überragendes öffentliches Interesse ein. Mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) vom 24.04.2024 (4 K 1421/23) wurde die Klage auf Baumfällung dennoch abgewiesen. Im vorliegenden Fall geht nach der Auffassung des VG die notwendige Abwägung des Einzelfalls zwischen dem öffentlichen Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien und dem Schutz des Baumes zugunsten des Baumschutzes aus. Das Gericht argumentiert, dass nach wie vor eine umfassende Abwägungsentscheidung im Einzelfall erforderlich sei. Der § 2 EEG 2023 führe nicht zu einem automatischen und absoluten Vorrang der erneuerbaren Energien. Das überragende Interesse an der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien könne auch auf gleichrangige Interessen stoßen. Das Urteil ist rechtskräftig. [mehr]

31.07.2024