Landkreise begrüßen Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes: Notwendiger Handlungsspielraum zur Umsetzung des Sondervermögens

Vergabe

Pressemitteilung


Die Landkreise begrüßen die heute im Landtag beschlossene Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Die - in einem ersten Schritt zunächst für drei Jahre - angekündigte Anhebung der Schwellenwerte für vereinfachte Vergabeverfahren, Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen in Höhe von 5.538.000 Euro für Bauleistungen sowie 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und die geplante Vergabefreiheit von Direktaufträgen von bis zu 100.000 Euro werden kommunale Investitionen deutlich beschleunigen. Auch die Vereinfachungen mit Blick auf die Feststellung der Tariftreue werden für Kommunen und Privatwirtschaft zu einer echten Entlastung führen.

Von besonderer Bedeutung ist die Novelle auch mit Blick auf das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes, das insbesondere die Bereiche Klimaschutz, Energiewende, digitale Infrastruktur, Bildung und Verkehrsinfrastruktur umfasst. Durch die vereinfachten Vergabeverfahren können die Landkreise die bereitgestellten Mittel künftig zielgerichteter und schneller einsetzen. Dies stärkt nicht nur die kommunale Investitionskraft, sondern beschleunigt auch dringend notwendige Zukunftsprojekte im Land.

„Die Änderungen geben uns die nötige Flexibilität, um die umfangreichen Aufgaben wirksam zu bewältigen“, erklärt Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages und Landrat des Burgenlandkreises. „Wenn die Infrastrukturmittel schnell vor Ort in Schulen, Straßen, Brücken und Bevölkerungsschutz ankommen sollen, muss nun neben den Vergaberecht auch die Mittelverwendung aus dem Sondervermögen bürokratiearm und pragmatisch ausgestaltet werden. Wir sehen das Land dafür auf einem sehr guten Weg.“


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11.09.2025