Einigung über Digitalpakt 2.0 zwischen Bund und Ländern

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Am 18.12.2025 haben sich die Bildungsministerinnen und -minister von Bund und Ländern im Rahmen der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf den Digitalpakt Schule 2.0 verständigt. Der Digitalpakt setzt die bisherige Initiative „Digitalpakt Schule“ (2019 bis 2024) mit 5 Mrd. Euro fort und legt einen Förderzeitraum bis 2030 fest. Bund und Länder wollen jeweils 2,5 Mrd. Euro in die digitale Modernisierung der Schulen investieren. Hierbei können die Länder zur Erbringung ihres Anteils bereits geplante Investitionen mit Zielsetzungen, die dem Digitalpakt entsprechen, anrechnen lassen.

Zielsetzung des Digitalpakts 2.0 ist es, die digitale Infrastruktur an Schulen weiterzuentwickeln und Unterricht sowie Lernprozesse zu modernisieren. Dazu gehören Investitionen in die technische Ausstattung sowie der Ausbau zeitgemäßer digitaler Lernumgebungen. Eine wesentliche Neuerung gegenüber dem vorherigen Digitalpakt ist die Vereinfachung administrativer Abläufe, unter anderem durch pauschalierte Zuweisungen, die die Nutzung der Gelder beschleunigen. Zudem eröffnet der Digitalpakt 2.0 neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Ländern: Bei länderübergreifenden Vorhaben können bis zu zwölf Länder gemeinsam auf Mittel zugreifen, was eine effizientere Nutzung der Fördermittel ermöglichen soll.

Ergänzend wird im Rahmen des Digitalpakts 2.0 die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ etabliert, mit der die digitale Kompetenz von Lehrkräften gefördert werden soll. In diesem Kontext plant der Bund Investitionen in Forschung und den Aufbau einer Transferstelle, die innovative Ansätze für digitalen Unterricht gemeinsam mit der Praxis entwickeln will.

Laut den Äußerungen des Staatssekretärs Jürgen Böhm im Rahmen der 57. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Städte- und Gemeindebundes am 12.11.2025 plant Sachsen-Anhalt 27 Mio. Euro aus dem Landesarm des Sondervermögens für Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen ein.

Der Digitalpakt 2.0 gilt für die Jahre 2026 bis 2030.

Weitere Informationen können der Website www.bmbfsfj.de entnommen werden. Außerdem verweisen wir ergänzend auf unser E-Mail-Rundschreiben vom 02.01.2026.

Anmerkung:

Aus kommunaler Sicht ist die Fortführung des Digitalpakts und damit die Sicherstellung von Investitionen in die Bildung grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig darf nicht darüber hinweggesehen werden, dass Bildung Kernaufgabe der Länder ist – einschließlich ihrer Finanzierung. Der Bund kann die Länder hierbei unterstützen, aber nicht ersetzen. Aus kommunaler Sicht ist entscheidend, dass mit dem Digitalpakt Schule 2.0 keine dauerhaften Folgekosten auf die Schulträger verlagert werden. Betrieb, Wartung, IT-Administration und technischer Support sind laufende Aufgaben und müssen dauerhaft finanziell abgesichert sein. Befristete Fördermittel sind hierfür kein geeignetes Instrument.

28.01.2026