Landkreise fordern strukturelle Reformen in Bund und Ländern – von der Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger und Asylsuchende bis hin zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens

Landräte-Konferenz 20-02-26

Pressemitteilung

Die Landräte der elf Landkreise in Sachsen-Anhalt haben sich auf ihrer 120. Landräte-Konferenz am 19. und 20. Februar 2026 in Wernigerode intensiv über die derzeit in Bund und Ländern erörterten Reformen im Sozial- und Gesundheitsbereich ausgetauscht. Aus Sicht der Landkreise stehen insbesondere die Vorschläge zur Sozialstaatsreform sowie die Krankenhausreform und die Reform des Rettungsdienstes im Land im Vordergrund. Die Landräte erwarten hier eine ausgeglichene Balance im Geben und Nehmen im Interesse der arbeitenden Bevölkerung.

„Wer hier im Land seine Steuern zahlt und mit seinem Einkommen die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die sonstigen sozialen Sicherungssysteme mitfinanziert, der muss im Gegenzug darauf zählen können, dass Verwaltung und Daseinsvorsorge funktionieren – und dies auch im ländlichen Raum. Dies gilt nicht nur, aber insbesondere auch für die gesundheitliche Versorgung, den Rettungsdienst und die Notarztversorgung. Im Gegenzug verdient jeder, der nicht erwerbsfähig ist, den Schutz der Gesellschaft. Hier muss dem Grundsatz des Förderns und Forderns allerdings wieder mehr Rechnung getragen werden“, erklärt Götz Ulrich, Landrat des Burgenlandkreises und Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt.

„Wir brauchen generell mehr Möglichkeiten, Beschäftigung nicht nur zu fördern, sondern auch einzufordern. Dies gilt für Bürgergeld-Empfänger ebenso wie für Asylsuchende. Arbeitsgelegenheiten geben Struktur im Alltag, erleichtern den Übergang ins Erwerbsleben und die Integration in die Gesellschaft. Von Bund und Land erwarten wir, dass die regulatorischen Voraussetzungen hierfür zügig geschaffen und die Finanzierung der Arbeitsgelegenheiten gesichert werden“, so Ulrich weiter.

Die Landräte beschäftigten sich in ihrer Sitzung intensiv auch mit weiteren Infrastrukturthemen. So wird das Infrastruktursondervermögen des Bundes derzeit intensiv in den Landkreisen beplant, erste Projekte stehen bereits in diesem Jahr vor ihrer Umsetzung. Dennoch ist auf eine Reihe von Investitionsbedarfen insbesondere im Bereich der Digitalisierung zu verweisen, die bislang finanziell vom Land nicht ausreichend unterlegt sind. „Hier erwarten wir von Bund und Ländern zügig verbindliche Standards für einen gemeinsamen IT-Rahmen, um flächendeckend Informationssicherheit zu gewährleisten und endlich umfassende Onlineservices für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen zur Verfügung stellen zu können. Auch hier gilt: wer bestellt, der zahlt.“ ergänzt Markus Bauer, Landrat Salzlandkreis und Vizepräsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt.

Zu Gast im Rahmen der Landräte-Konferenz war auch der Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt, Ralf Dralle, der mit den Landräten in einen intensiven Austausch zur Lage der gesundheitlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt eintrat.

Thomas Balcerowski, gastgebender Landrat des Landkreises Harz, führt hierzu aus: „Die Landkreise tragen eine Schlüsselverantwortung für die Daseinsvorsorge – gerade im Rettungsdienst und bei der Sicherung wohnortnaher stationärer Versorgung. Reformen müssen die Realität vor Ort abbilden: Flächenland, lange Wege, demografischer Wandel und Fachkräftemangel. Insbesondere in ländlichen Regionen dürfen Hilfsfristen, Standortentscheidungen und Vorhaltekapazitäten nicht allein nach theoretischen Modellen bewertet werden, sondern müssen regionale Besonderheiten berücksichtigen.“ Dies gelte sowohl für die Krankenhausreform des Bundes als auch mit Blick auf eine Optimierung der notärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt. Die Notarztversorgung in der Fläche dürfe nicht geschwächt werden.

Er mahnte zugleich an, dass Strukturveränderungen nicht isoliert betrachtet werden dürfen: Wenn sich Klinikstandorte, Leistungsgruppen oder Notfallstrukturen verändern, hat dies unmittelbare Folgen für den Rettungsdienst, die Patiententransporte und letztlich auch die ambulante Versorgung. Das Land sei daher gefordert, die Notarztversorgung bei der Krankenhausreform zwingend mitzudenken.

Mit Blick auf zukünftige telemedizinische Angebote betont Prof. Dr. Ariane Berger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt: „Telemedizin kann ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung der Versorgung sein – etwa zur Unterstützung von Notfallsanitätern durch den im neuen Rettungsdienstgesetz geregelten Telenotarzt oder perspektivisch auch zur telemedizinischen Beratung. Zu betonen ist allerdings, dass Telemedizin physische Versorgungsstrukturen nicht ersetzen, sondern nur ergänzen kann.“ Zudem müsse das Verhältnis von Notarztstrukturen und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung weiterentwickelt werden. Rollen und Rechte müssten festgelegt werden, die Notarztstrukturen dürften nicht zur Kompensation eines unterausgestatteten ärztlichen Bereitschaftsdienstes missbraucht werden.

Pressemitteilung vom 20. Februar 2026

20.02.2026