Bundesregierung beschließt Maßnahmenkatalog „Saubere Luft“

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Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte des angekündigten Maßnahmenkatalogs zur „Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ beschlossen. Nachrüstungen für Handwerker- und schwere Kommunalfahrzeuge sollen noch 2018 kommen.

Zunächst soll schnellstmöglich noch in diesem Jahr eine Förderrichtlinie für Kommunen und Handwerker zur Nachrüstung der Fahrzeuge veröffentlicht werden. Damit sollen Kommunen zukünftig nicht nur Busse, sondern auch Fahrzeuge der Straßenreinigung, der Abfallbeseitigung oder der Bauhöfe gefördert umrüsten können. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass hier bis zu 80 Prozent der Kosten förderfähig werden sollen.

Weiterhin sollen das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert werden. Das Bundesumweltministerium soll in der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes klarstellen, dass Verbote oder Beschränkungen für Kraftfahrzeuge in Städten, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro m3 Luft im Jahresmittel nicht überschritten worden ist, nicht in Betracht kommen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festlegen, dass Fahrzeuge der Klassen Euro 4 und Euro 5 mit einem Stickstoffoxidausstoß von weniger als 270 mg Stickstoffoxide pro Kilometer sowie Euro 6 Fahrzeuge von Fahrverboten generell ausgenommen werden.

Das BMVI und das Kraftfahrtbundesamt (KBA) werden schnellstmöglich die technischen Vorschriften über Nachrüstungssysteme schaffen, welche die Einhaltung des Wertes von 270 mg Stickstoffoxide pro Kilometer garantieren.

Die Bundesregierung erwartet darüber hinaus, dass die Kosten der Nachrüstungen, insbesondere bei Euro 5-Diesel-Fahrzeugen, von den Automobilherstellern getragen werden.

Die Vorschriften zur Dieselnachrüstung von PKW sowie die Regelungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sollen bis Anfang 2019 in Kraft gesetzt werden.

Die Vorschriften zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz und des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes sollen am 7. November im Bundeskabinett beschlossen und dann in die parlamentarischen Beratungen gehen.

Hinsichtlich der Förderprogramme ist eine zeitnahe Umsetzung noch im Jahr 2018 geplant. Die Notifizierung der entsprechenden Richtlinien führen die zuständigen Bundesministerien gemeinsam bei der EU durch.

02.11.2018