Bauleitpläne und EU-Notifizierungspflicht: DStGB und DST wenden sich an EU-Parlamentarier
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag haben sich wegen einer drohenden EU-Notifizierungspflicht kommunaler Bauleitpläne mit einem gemeinsamen Schreiben vom 23. Juli 2019 an die deutschen Parlamentarier im EU-Binnenmarktausschuss gewandt und nachdrücklich eine Ausnahmeregelung für kommunale Bauleitpläne von einer Notifizierungspflicht gefordert.
Der Inhalt des Schreibens ist im Folgenden wiedergeben:
„Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,
Sie entscheiden derzeit über die legislativen Aktivitäten für das Mandat 2019 - 2024. Wir möchten Sie mit diesem Brief eindringlich auf eine Gesetzesvorlage aufmerksam machen, die im letzten Mandat behandelt wurde, aber noch offen ist. Die Vorlage für eine Notifizierungsrichtlinie löst bei den Städten und Gemeinden in Deutschland große Befürchtungen aus. Eine Umsetzung in der vorgesehenen Form würde die Planungshoheit der Städte und Gemeinden berühren und das Verfahren zur Aufstellung kommunaler Bauleitpläne massiv beeinflussen.
Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission 2017 ein Dienstleistungspaket vorgeschlagen hat. Bestandteil ist ein Vorschlag für eine Notifizierungsrichtlinie (2016/0398 (COD)). Damit soll die bereits in der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) in Artikel 15 Absatz 7 vorgesehene Mitteilungspflicht verschärft werden, bei der die Mitgliedstaaten Maßnahmen notifizieren müssen, welche die Verpflichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen gemäß der Dienstleistungsrichtlinie möglicherweise einschränken. Von einer derartigen Notifizierungspflicht sind nach dem jetzigen Stand auch kommunale Bauleitpläne erfasst. Sollte daher keine explizite und von uns geforderte Ausnahme von der Notifizierungspflicht für Bauleitpläne in den Richtlinientext aufgenommen werden, würde das gravierende Auswirkungen haben:
- In Deutschland wären die Entwürfe der von den über 11.000 Städten und Gemeinden aufgestellten Bauleitpläne potentiell notifizierungspflichtig. Die Bauleitpläne werden von den Kommunen im Rahmen ihrer durch die kommunale Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Planungshoheit aufgestellt. Sie dienen dazu, Städte und Gemeinden lebenswert und attraktiv zu halten. Bauleitpläne werden nach erfolgter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit von den gewählten Stadt- und Gemeinderäten aufgestellt. Zudem können rechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn sich Betroffene in ihren Rechten beeinträchtigt oder ungerecht behandelt fühlen. Die Gerichte können sich zur Vorabentscheidung auch an den EuGH wenden. Genau wie dies in der Rechtssache C-31/16 Visser Vastgoed (s. u.) auch geschehen ist.
- Eine Notifizierungspflicht für die das Ortsrecht regelnden kommunalen Bauleitpläne würde einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand sowohl für die Kommunen als auch für die Kommission, die die Bauleitpläne prüfen und genehmigen muss, beinhalten.
- Die Dauer der Planungsverfahren wird erheblich zunehmen und das Ziel von Planungs- und Investitionsbeschleunigungen, insbesondere für die Schaffung dringend benötigter bezahlbarer Wohnungen, würde konterkariert.
Der EuGH entschied am 31. Januar 2018 (Visser Vastgoed C-31/16) in einem niederländischen Streitfall, dass die Dienstleistungsrichtlinie auch auf Bebauungspläne Anwendung findet, die die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben und anderen Dienstleistungsunternehmen steuern.
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund gehen konform mit der Bedeutung des EU-Binnenmarkts für Dienstleistungen. Wir sind aber der Auffassung, dass kommunale Bauleitpläne, also Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Städte und Gemeinden, aus den genannten Gründen generell von einer Notifizierungspflicht ausgenommen werden müssen. Die Annahme des IMCO-Berichts erfolgte im Dezember 2017 und somit vor der Entscheidung des EuGH. Daher hat das EP zu dieser wichtigen Frage weder eine Debatte geführt, noch eine klare Position bezogen.
Wir bitten Sie, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments, nachdrücklich darum, die deutschen Städte und Gemeinden in einer derart wichtigen Frage in unserem Sinne zu unterstützen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen“