Bundesratsinitiative gegen Hasskriminalität angekündigt

Einbruch Kriminalität

Mit einer Bundesratsinitiative will die rheinland-pfälzische Landesregierung bedrohte Kommunalpolitiker besser schützen und generell einen stärkeren strafrechtlichen Schutz von Bürgern im Internet erreichen. Dies kündigte die Landesregierung nach einem Sicherheitsgespräch in der Staatskanzlei in Mainz an, an dem auch die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene teilnahmen.

Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Hasskriminalität gerade über die sozialen Medien, soll durch wirksame Regelungen begegnet werden. Dabei soll zum einen der Tatbestand des § 188 Strafgesetzbuch „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ auch für Kommunalpolitiker gelten. Zudem sollen Polizei und Staatsanwaltschaft zukünftig auch ohne Strafantrag ermitteln können.

Neben Änderungen im Strafrecht wird es beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zukünftig eine Task-Force „Gewaltaufrufe - rechts “ geben, welche einschlägige Websites und soziale Medien beobachten und so die Identifikation von Netzwerken und Einzeltätern schneller ermöglichen soll. Daneben wird es ein neues Ermittlungsdezernat und gesonderte Sachgebiete bei den einzelnen Polizeipräsidien sowie ein Auswerteprojekt für potenzielle rechtsmotivierte Gewalttäter geben.

Es soll eine Hotline für Amts- und Mandatsträger, sowie die Mitarbeiter in den Kommunen eingerichtet werden, die diese bei Bedrohungen berät.

Zusammen mit der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz soll daneben auch eine Initative „Verfolgen und Löschen“ auf den Weg gebracht werden. Hierbei soll zusammen mit den Plattformbetreibern und der Staatsanwaltschaft darauf hingewirkt werden, dass strafbare Inhalte schnellstmöglich gelöscht und die Urheber konsequent verfolg werden.

Anmerkung:

Die Initiative der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist sehr zu begrüßen. Gerade aufgrund der in den letzten Jahren zunehmenden Gewalt gegen Mitarbeiter und Amtsträger in den Kommunen braucht es hier in erster Linie eine konsequente Verfolgung von Rechtsverstößen und dort, wo es notwendig ist, auch eine Verschärfung einiger Vorschriften.

Wer sich in der Kommune für das Allgemeinwohl einsetzt, muss auch die Garantie des Rechtsstaates haben, dass dieser ihn bei der Ausübung des Amtes oder Mandates schützt. Auch das trägt zur Attraktivität von kommunalen Haupt- und Ehrenämtern bei.

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt hat sich in seiner 184. Sitzung am 19.08.2019 ebenfalls mit den Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdungen und gewaltsamen Angriffen gegen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Amts- und Mandatsträger sowie Feuerwehr und Rettungskräfte befasst. Einstimmig hat das Präsidium gefordert, dass die Rundfunk- und Fernsehsender und die dem Presserecht unterliegenden Tageszeitungen Internetzuschriften nur dann veröffentlichen sollten, wenn diese mit Klarnamen hinterlegt und für die Redaktionen nachvollziehbar sind. Zum Schutz der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Rettungskräfte sollten Polizeikräfte Unfall- und Einsatzstellen zusätzlich sichern.

12.09.2019