Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030;
Erste Bewertung
Das Klimakabinett der Bundesregierung hat am 20. September 2019 „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ vorgelegt, die die Bundesregierung am 25.09.2019 offiziell beschlossen hat und die seitdem intensiv diskutiert werden. Die Eckpunkte sehen Klimaziele mit neuen Maßnahmen für die Sektoren Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Energiewirtschaft sowie für den Sektor Abfallwirtschaft vor. Sie sind erkennbar von dem Bestreben geleitet, einen Kompromiss zwischen dem klimapolitisch Notwendigen einerseits und dem Erreichbaren beziehungsweise den tragbaren Belastungen für Bürger und Wirtschaft andererseits herbeizuführen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat folgende erste Bewertung vorgenommen.
I. Einführung einer CO2-Bepreisung
Die Bundesregierung plant ab dem Jahr 2021 die Einführung einer CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) soll im Jahr 2021 mit einem Festpreissystem starten und zunächst 10 Euro pro Tonne betragen. Bis zum Jahr 2025 ist ein Anstieg auf 35 Euro pro Tonne CO2 geplant. Das nEHS erfasst dabei die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel). Dabei umfasst das System im Sektor Wärme die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems. Zertifikate werden an die Unternehmen, die Heiz und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft.
Eine wirksame CO2-Bepreisung und ein ausgeweiteter Zertifikatehandel sind aus Sicht des DStGB unverzichtbar, um eine Lenkungswirkung beim Klimaschutz zu erzielen. Wenn der Preis für Benzin und Diesel sich um rund 10 Cent / Liter verteuern und zusätzlich Verschmutzungsrechte vom Handel erworben werden müssen, ist das eine wichtiger Ansatz, um den CO2-Ausstoß langfristig zu verringern.
II. Sektorbezogene Maßnahmen
1. Sektor Gebäude
Mit einem Mix aus verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen will die Bundesregierung Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher gestalten. Die Schlüsselrolle der Städte und Gemeinden in diesem wichtigen Bereich ist stärker zu gewichten und erforderliche Maßnahmen sind mit den Kommunen abzustimmen.
Mit einer neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert werden. Mit dem Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ sollen in Städten und Gemeinden umfassende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Versorgungsinfrastruktur konzeptionell und investiv umgesetzt werden.
Dieser Ansatz ist aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Die Förderung muss allerdings passgenau und praxisgerecht ausgestaltet werden - andere Programme der Städtebauförderung dürfen nicht darunter leiden. Diese sind weiterhin auf hohem Niveau zu verstetigen und fortzuführen. Außerdem bedarf es einfacher Antrags- und Nachweisverfahren sowie einer langfristigen Förderperspektive.
Die vom Klimakabinett angekündigte und im Jahr 2023 anstehende Überprüfung der geltenden energetischen Standards muss mit Augenmaß und unter Berücksichtigung des Wirtschaftslichkeitsgebotes erfolgen. Bezahlbares Bauen und Wohnen darf durch überbordende energetische Standards nicht unmöglich gemacht werden.
2. Sektor Verkehr
Die angekündigten Investitionen in ÖPNV, SPNV und Radverkehr sind erste wichtige Schritte, um eine nachhaltige Verkehrswende in den Städten und Gemeinden einzuleiten.
Der Ausbau des ÖPNV muss deutlich schneller als bisher vorangetrieben werden. Die Erhöhung der GVFG-Mittel ist daher ein richtiger Schritt. Hier müssen die Mittel zügig und nicht erst im Jahr 2025 angehoben werden. Es bedarf zusätzlich einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Unterstützung beim Aufbau von Personal in Bau- und Planungsämtern, um die GVFG-Mittel auch in ÖPNV-Infrastruktur zu verbauen. Die technologieoffene Förderung zur Umrüstung von Busflotten ist vor dem Hintergrund unterschiedlicher lokaler Rahmenbedingungen wie Topografie, Flottengrößen oder unterschiedlichen Distanzen zwischen Stadt- und Landverkehren begrüßenswert.
Im Zuge einer PBefG-Novelle dürfen aber keine digital organisierten Fahrdienste zugelassen werden, wenn diese dem ÖPNV nicht sinnvoll ergänzen. Hier bedarf es kommunaler Steuerungsmaßnahmen, um „Rosinen picken“ zu vermeiden.
Zur Förderung des Radverkehrs sollte der Bund zudem stärker als bisher den Ausbau von Radwegen entlang der Bundesstraßen vorantreiben.
Zu begrüßen ist ferner das Ziel der Bundesregierung, eine Genehmigung von Schienenverkehrsprojekten durch Gesetz sowie eine Verschlankung der Verfahren für Ersatzneubauten im Bereich von Brücken zu ermöglichen.
Die Erhöhung der Pendlerpauschale (ab 2021 bis 31.12.2026) ab den 21sten Kilometer auf 35 Cent stellt eine wichtige Entlastung der Pendlerinnen und Pendler dar, die gerade in ländlichen Räumen auf das Auto angewiesen sind. Die Maßnahme ist bedeutend für Kommunen ohne gute ÖPNV-Anbindung abseits der Ballungsräume um als Wohnstandorte attraktiv zu bleiben.
Für die notwendige Trendwende zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor braucht es nach Einschätzung des DStGB insgesamt zusätzlich 20 Mrd. Euro in den kommenden 10 Jahren.
3. Sektor Energiewirtschaft
Das Bekenntnis zum Ausstieg aus der Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz sind die richtigen Ansatzpunkte für eine Reduzierung von CO2 im Energiesektor. Insbesondere die Senkung des Strompreises zur Entlastung von Bürgern, Kommunen und Wirtschaft ist dringend geboten.
Die vorgesehene Festlegung eines bundeseinheitlichen Mindestabstands von 1.000 Metern von Windenergieanlagen zu reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie zu dörflichen Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung ist zu begrüßen. Im Sinne eines einheitlichen Vollzugs und der Rechtsklarheit ist indes sicherzustellen, dass die Mindestabstandsregelungen für alle rechtskräftig gewordenen Flächennutzungspläne zur Anwendung kommen, und nicht nur für „Flächenpläne“, die vor dem 01.01.2015 rechtskräftig geworden sind. Abweichende kommunale Planungen zur Steuerung der Windenergie dürfen zudem nicht in Frage gestellt werden. Die vorgesehene Frist, innerhalb derer ein Bundesland geringere Mindestabstandsflächen gesetzlich festlegen kann (18 Monate), erscheint praxisgerecht.
Positiv hervorzuheben ist, dass auch die Wertschöpfungsbeteiligung der Kommunen bundeseinheitlich geregelt werden soll. Allerdings ist zu klären, ob bereits bestehende Landesregelungen wie beispielsweise in Brandenburg neben den bundeseinheitlichen Regelungen weiter existieren sollen. Auch bleibt unklar, wie eine besondere finanzielle Vergütung einer Kommune über die Grundsteuer im Falle des Opt-Out bei den Mindestabstandregeln funktionieren soll.
Grundsätzlich bleibt auch zu klären, wie die Beschlüsse des Klimakabinetts mit den angekündigten Maßnahmen des Windgipfels synchronisiert werden. So fehlen beim Klimakabinett konkrete Ansätze, die helfen, Genehmigungs- und Klageverfahren zu beschleunigen.
4. Sektor Land- und Forstwirtschaft
Im Erhalt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und der Holzverwendung liegt ein enormes Klimaschutzpotenzial. Das Ziel der Bundesregierung, die nachhaltige Bewirtschaftung langfristig sicherzustellen, ist daher zu begrüßen. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zur Wiederbewaldung der Schadflächen sowie Maßnahmen zur verstärkten Anpassung der Wälder an den Klimawandel im Rahmen eines klimarobusten Waldumbaus notwendig.
III. Finanzierung und Ausblick
Der Energie- und Klimafonds bleibt das zentrale Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland. Zusammen mit weiteren Mitteln will die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 einen dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung stellen. Allerdings müssen die vielfältigen Einzelmaßnahmen im laufenden Gesetzgebungsverfahren - gerade im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen - auch für die Kommunen genau dargelegt und gewichtet werden. Die Finanzierung des Klimapakets wird zu erheblichen Steuerausfällen führen. Danach werden der öffentlichen Hand alleine in den Jahren 2020 - 2023 rund 11 Milliarden Euro an Steuerausfällen entstehen. Umgekehrt werden die Finanzierung der Klimaanpassung und des Klimawandels, der Mobilitätswende oder der Modernisierung der Energieversorgung in Städten und Gemeinden viele Milliarden Euro kosten - und dies über einen langen Zeitraum.
Die Erreichung der Klimaschutzziele wird nur mit einer langfristigen und nachhaltigen Strategie gelingen. Nun kommt es auf die tatsächliche Umsetzung - bei enger Einbindung der Städte und Gemeinden als maßgebliche Akteure - an.