Entwurf eines Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes
Die Bundesregierung hat am 23. März 2020 ein COVID-19-Krankenhausentlastungs-gesetz beschlossen. Das Gesetz betrifft neben den Krankenhäusern insbesondere auch Pflegeeinrichtungen. Es wird zu beobachten sein, ob mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tatsächlich in ausreichender Weise die Liquidität aller Krankenhäuser gesichert und die Finanzierung während der Corona-Krise auskömmlich und bürokratiearm gestaltet werden kann. Die Beschlussfassungen durch den Bundestag sind für den 25. März 2020 und durch den Bundesrat für den 27. März 2020 vorgesehen.
LKT Rundschreiben Nr. 198/2020 [PDF-Dokument: 76 kB]