Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Der Entwurf, der noch diese Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, sieht insbesondere Leistungsverweigerungsrechte für Verbraucher und Kleinstunternehmen, einen Ausschluss des Kündigungsrechts von Mietverträgen wegen Nichtzahlung von Mieten sowie die Stundung von Darlehensraten vor. Insolvenzanträge können bzw. müssen nicht mehr gestellt werden. Für Gesellschafts- und Vereinsversammlungen gelten Erleichterungen.

LKT Rundschreiben Nr. 200/2020 [PDF-Dokument: 77 kB]

25.03.2020