Geänderter Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Bild Corona

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen verabschiedet. Das Gesetz soll bereits am Mittwoch vom Deutschen Bundestag und am Freitag vom Bundesrat verabschiedet werden. Hervorzuheben sind u. a. Änderungen bei den Ermächtigungsgrundlagen. So soll § 28 Infektionsschutzgesetz nunmehr klarer zum Erlass von Ausgangssperren ermächtigen. Die Entschädigungsregelungen werden zudem auf Verdienstausfälle ausgedehnt, die auf Kinderbetreuungszeiten erwerbstätiger Sorgeberechtigter zurückgehen, die wegen der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen notwendig werden. Der Bau von Gesundheitseinrichtungen soll zudem erleichtert werden.

LKT Rundschreiben Nr. 197/2020 [PDF-Dokument: 73 kB]

26.03.2020