Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet. Der Entwurf weicht von der vom Bundeskabinett verabschiedeten Formulierungshilfe ab. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist nunmehr Aufgabe des Bundestages. Die weitgehenden Befugnisse, die dem Bundesministerium für Gesundheit eingeräumt werden, werden bis zum 31. März 2021 befristet. Die besondere Entschädigungsregelung für Eltern wegen Kinderbetreuung soll bereits zum 31. Dezember 2020 aufgehoben werden.
Der Bundestag hat zugleich festgestellt, dass wegen der Ausbreitung von Corona in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht. Dieser Beschluss wird mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ebenfalls wirksam.
LKT Rundschreiben Nr. 204/2020 [PDF-Dokument: 72 kB]