Verordnung über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und Bauleistungen (VOL/A und VOB/A)

Vergabe

Die Verordnung zur Anhebung der Auftragswerte für Freihändige und Beschränkte Vergaben nach VOL/A und VOB/A ist von Herrn Minister Prof. Dr. Willingmann, Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, mit Datum vom 13. Mai 2020 unterzeichnet worden. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. Januar 2021 außer Kraft.

LKT Rundschreiben Nr. 331/2020 [PDF-Dokument: 110 kB]
Anlage [PDF-Dokument: 484 kB]

15.05.2020