Föderale Strukturen im Bevölkerungsschutz optimieren
Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die föderalen Strukturen im Bevölkerungsschutz optimiert werden sollen. Darin dringt die Fraktion darauf, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) „zu einer Zentralstelle im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bei besonders schweren Unglücksfällen, länderübergreifenden und erheblichen Katastrophen“ auszubauen. Auch fordert sie die Bundesregierung auf, eine strategische Reserve an Ressourcen auf Bundesebene zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit des Bundes im Bevölkerungsschutz zu schaffen. Diese Reserve soll nach dem Willen der Fraktion etwa Material-, Lebensmittel- und Medikamentenreserven für 50.000 Personen sowie „Material für den Betrieb von eigenständigen ortsunabhängigen Betreuungseinrichtungen mit einer Gesamtkapazität von 15.000 Personen mit einer Betriebsphase von drei Monaten“ beinhalten sowie Stromaggregate, Kraftstoff und Trinkwasseraufbereitungsanlagen.
Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, sich im Rahmen einer noch einzusetzenden „Föderalismuskommission III“ dafür einzusetzen, „überprüfen zu lassen, inwieweit es Reformbedarf hinsichtlich der Kompetenzen von Bund und Ländern im Bereich des Infektions- und Katastrophenschutzes sowie einer Neudefinition des Zivilschutzes gibt“.
Im Einzelnen fordert die FDP- Bundestagsfraktion:
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) solle zu einer Zentralstelle im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bei besonders schweren Unglücksfällen, länderübergreifenden und erheblichen Katastrophen wie folgt ausgebaut werden:
- Unter Beteiligung der Länder koordiniert und erstellt das BBK im Rahmen des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) ein kontinuierliches bundesweites Lagebild über verfügbare Kräfte und Ressourcen von Bund und Ländern.
- Im BBK wird ein nicht-ständiger Bevölkerungsschutzausschuss gebildet, der unter Beteiligung von Vertreterinnen des Bundes, der Länder, der Hilfsorganisationen sowie von Wissenschaft und Wirtschaft in Fällen von besonders schweren Unglücksfällen, länderübergreifenden und erheblichen Katastrophen Empfehlungen für bundesweit koordinierte Maßnahmen zur Lagebewältigung entwickelt.
- Das BBK übernimmt als Zentralstelle die Leitungsfunktion bei der Durchführung regelmäßiger gemeinsamer Katastrophenschutz- und Pandemieübungen von den Landratsämtern bis zum Bundesministerium und evaluiert diese Übungen.
- Das BBK koordiniert und katalogisiert als Zentralstelle die wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Forschung zu Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Diese Aufgabe gilt insbesondere für Forschungsprojekte, die mit Hilfe einer Förderung aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder durchgeführt werden.
Die bereits begonnene Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) solle zügig vorangetrieben werden. Dies betreffen insbesondere die Fachplanungen und Umsetzung in Bezug auf Cyber-Angriffe, Hybride Bedrohungen und Angriffe mit terroristischen Mitteln.
Die Bundesregierung müsse ein Konzept für die Risiko- und Krisenkommunikation entwickeln, das insbesondere darauf abzielt:
- eine einheitliche und transparente Informationsvermittlung über analoge und digitale Medien im Krisenfall durch die zuständigen Stellen zu gewährleisten;
- die Öffentlichkeit über die Grenzen der Kapazitäten des Bevölkerungsschutzes in Krisenlagen aufzuklären und dem Widerspruch zwischen der Risikowahrnehmung in der Bevölkerung und der Realität durch eine informative und transparente Kommunikation entgegenzuwirken;
- die Bevölkerung für die Notwendigkeit bestimmter Vorsorgemaßnahmen zu sensibilisieren und über ihre Handlungsmöglichkeiten aufzuklären (zum Beispiel durch die Implementierung von zielgerichteten Informationskampagnen in die Erste-Hilfe-Ausbildung);
- die Bevölkerung für den solidarischen Umgang mit Ressourcen zu sensibilisieren, um die geordnete Versorgung gewährleisten zu können;
- die Zuständigkeiten im Krisenfall zwischen den verschiedenen Akteuren deutlich zu bestimmen und Parallelstrukturen zu vermeiden;
- das Bewusstsein der verschiedenen Akteure für ihre Aufgaben im Rahmen der jeweiligen Krisensituation zu schärfen.
Anmerkung:
Die föderalen Strukturen haben sich auch in der Coronakrise grundsätzlich bewährt. Der Föderalismus darf daher auch beim Bevölkerungs- und Katastrophenschutz nicht in Frage gestellt werden. Eine föderale Ordnung kann lokale Krisen früh erkennen und ihre Folgen effektiv überwinden. Dies heißt aber nicht, dass es nicht zu Verbesserungen kommen muss. So sollte der Bund sicherstellen, dass lebensnotwendige Schutzausrüstung und genügend Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen und künftig zu einem nennenswerten Teil in Deutschland und in anderen europäischen Ländern produziert werden. Auch die nationale Bevorratung von Medikamenten ist wieder notwendig. Wichtig ist vor allem, dass die Kommunen besser in die Kommunikationsstrategien eingebunden werden. Es ist bezeichnend, dass die Kommunen in dem Antrag nicht erwähnt werden. Gerade diese Ebene muss aber gestärkt werden.