Gebäudeenergiegesetz beschlossen
Am 18.06.2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (BT-Drs. 19/20148) beschlossen, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesbauministeriums eingebracht wurde. Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzesentwurf in zahlreichen Punkten geändert und dabei die Änderungsvorschläge des Bundesrates übernommen. Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner Sitzung am 03.07.2020 gebilligt (BR-Drs. 343/20). Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.
Anmerkung:
Das nun beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dem Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen und das Energiesparrecht orientiert am Stand der Technik und an der Wirtschaftlichkeit weiterzuentwickeln, ist zu begrüßen. Dieses führt die bislang parallel laufenden Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EE-WärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zusammen.
Das GEG ist ein Einstieg in eine nachhaltige und konsequente Neuausrichtung der Gebäudeenergieeffizienz-Gesetzgebung. Das Gesetz wird in der Zukunft eine grundsätzliche Weiterentwicklung in Bezug auf angemessenen klimapolitischen Standards für den Gebäudeneubau, eine bessere Fördersystematik für Neubau und Bestand unter Berücksichtigung sozialer Aspekte sowie die künftige Ausgestaltung der Anforderungsgröße weg vom Primärenergiebedarf hin zu für die Nutzer einfacher nachvollziehbarer Parameter, wie bspw. eine CO2-Bepreisung, bedürfen.