Monitor digitale Verwaltung

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Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den vierten Monitor digitale Verwaltung veröffentlicht, in dem der Stand der Digitalisierung in der Verwaltung untersucht wird. Im Fokus standen dabei die Fragen was erreicht worden ist und wo die größten Herausforderungen bestehen. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sieht der Normenkontrollrat noch Nachholbedarf. Mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Konjunkturpaket stünden die Voraussetzungen für eine Beschleunigung der Digitalisierung in der Verwaltung gut.

Im Einzelnen:

Zügige OZG-Umsetzung gefordert

Der NKR erkennt an, dass sich Bund, Länder und Kommunen mit großem Einsatz an die Arbeit gemacht haben. Allerdings wird die Transparenz auf der OZG-Informationsplattform bemängelt. Die eigentliche Baustelle des OZG bleibt die flächendeckende Umsetzung in den Kommunen.

Konjunkturprogramm hilft - Reicht allein aber nicht

Die zusätzlichen 3 Mrd. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket und weitere 300 Mio. für die Registermodernisierung sind ein wichtiges Signal des politischen Willens und werden helfen, dass notwendige Investitionsentscheidungen getroffen werden können. Geld allein reicht allerdings nicht aus, um am Ende erfolgreich zu sein. Zumindest ist eine Beschleunigung mit der gegenwärtigen Vorgehensweise nur bedingt möglich, denn sowohl die Ressourcen auf Verwaltungs- als auch jene auf Herstellerseite sind begrenzt. Entscheidender als die Mittel zu erhöhen, ist es, die Komplexität der OZG-Umsetzung zu verringern. Maßgabe des Koalitionsbeschlusses ist es deshalb, die 3 Mrd. Euro nur dort einzusetzen, wo Lösungen gemeinschaftlich bzw. zentral entwickelt werden (Einer für Alle). Dieser Ansatz birgt laut NKR aber zwei Herausforderungen.

Zum einen sind Lösungen nur dann überall einsatzfähig, wenn sie sich - die Bereitschaft zur Übernahme vorausgesetzt - technisch vor Ort oder webbasiert als Cloud-Service betreiben lassen und mit der örtlichen Systemlandschaft kompatibel bzw. den Fachverfahren kombinierbar sind. Zugleich müssen Einer-für-Alle-Anwendungen auch dauerhaft kompatibel bleiben und sich den wandelnden Bedarfen vor Ort anpassen können. Zwar darf man aus gutem Grund erwarten, dass nicht alle historisch gewachsenen, individuellen Funktionswünsche an eine Software erfüllt werden müssen. Dennoch bleibt schwer vorstellbar, dass immer eine Lösung für alle und alles passen sollte; mit einem Einige-für-Viele-Ansatz wäre daher schon viel gewonnen.

Zum anderen - und das ist langfristig das gewichtigere Argument - darf ein wie auch immer gestalteter Bündelungsansatz nicht dazu führen, dass eine monopol- bzw. oligopolartige Anbieterlandschaft entsteht und sich die Verwaltung in langfristige Abhängigkeiten von jeweils nur einem oder wenigen Anbietern begibt. Vielfalt und Wettbewerb sind die notwendigen Garanten dafür, dass eine möglichst mittelständisch geprägte und durch Start-Ups bereicherte Anbieterlandschaft dauerhaft wirtschaftliche, bedarfsorientierte und innovative IT-Lösungen anbieten kann. Um Vielfalt „ertragen“ zu können und eine Übertrag- und Kombinierbarkeit von Lösungen sicherzustellen, bedarf es allerdings eines viel stärkeren Maßes an Standardisierung, Modularisierung und der Verwendung offener Schnittstellen. Nötig ist ein staatlich verantwortetes Standardisierungsregime, das bei jeder Softwareentwicklung für oder durch die öffentliche Hand befolgt werden muss.

Digitaler TÜV bei Gesetzgebung

Im Rahmen der OZG-Digitalisierungslabore werden organisatorische und rechtliche Änderungsbedarfe identifiziert. Wichtig ist, dass die aktuell rund 40 gesetzlichen Änderungswünsche aus den Laboren geprüft und dann auch umgesetzt werden. Dann nur so kann der digitale Vollzug von Gesetzen auch rechtlich sicher umgesetzt werden.

Praktikabilität und Digitaltauglichkeit von Gesetzen sind nicht nur für die OZG-Umsetzung wichtig. Sie sind auch sonst Qualitätsmerkmale guter Gesetzgebung. Deshalb sollte der bereits mehrfach vorgeschlagene Digital-TÜV noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Aufträge zur Durchführung zweier Pilotvorhaben waren vom Digitalkabinett bereits vor gut einem Jahr erteilt worden. Bisher wurde kein einziges durchgeführt. Der NKR schlägt vor, dass dem dänischen Vorbild gefolgt und eine nutzbringende „digital ready legislation“ eingeführt werden soll.

Der vierte Monitor digitale Verwaltung ist abrufbar unter

 

www.normenkontrollrat.bund.de
(Rubrik Digitalisierung).

14.10.2020