Finanzierung der Energienetze
Die Herausforderungen für die Energienetze nehmen stetig zu: Bis 2030 sollen 65 Prozent des Bruttostroms aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden, 10 Millionen Elektroautos betrieben und der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft forciert werden. Gleichzeitig befürchten die Netzbetreiber, dass sich die Investitionsbedingungen bei den Netzen wesentlich verschlechtern könnten. Grund hierfür ist, dass die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals in absehbarer Zeit sinken könnte. Durch ihre Eigentümerstellung bei Stadtwerken und kommunal geprägten Unternehmen, die Verteilnetze betreiben, wären die Kommunen hiervon unmittelbar betroffen. Vor diesem Hintergrund haben sich die gemeindlichen kommunalen Spitzenverbände in einem Schreiben zusammen mit VKU, BDEW und Verdi an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, gewandt.
I. Wesentlicher Inhalt des Schreibens an Bundesminister Peter Altmaier
Gegenüber dem Minister wird der Handlungsbedarf adressiert, den Rahmen für die Berechnung des Eigenkapital(EK)-Zinssatzes in den nächsten Regulierungsperioden im Strom- und Gasnetzbereich zukunftsfest auszugestalten. Es wird die Befürchtung geäußert, dass die bisherige Eigenkapitalverzinsung sinken könnte. Dies würde die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber deutlich schmälern und sich letztlich zulasten der Investitionen in die Netze auswirken. Vor dem Hintergrund, dass die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den EK-Zinssatz in der 4. Regulierungsperiode bereits im Jahr 2021 erfolgt, wird um ein baldiges Gespräch mit dem Minister zu der Thematik gebeten.
Die Entscheidung über die Höhe der Eigenkapitalverzinsung liegt dabei nicht beim BMWi, sondern bei der BNetzA. Das BMWi setzt allerdings als Verordnungsgeber der Strom- bzw. Gasnetzentgeltzugangsverordnung (Strom- bzw. GasNEV) auf der von der BNetzA ermittelten Verzinsung auf.
II. Fachlicher Hintergrund
Grundlage für die Ermittlung des EK-Zinssatzes ist eine Methodik der Bundesnetzagentur (BNetzA). Problem ist, dass in dieser Methodik Bedingungen, die das Investitionsumfeld wesentlich verändert haben, bislang unberücksichtigt sind. Dazu zählen beispielsweise die zusätzlichen Herausforderungen der Energiewende an die Netze, aber auch die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten infolge der Null-Zins-Politik der EZB. Würde der Zinssatz auf der bisherigen Basis unverändert fortgeschrieben, steht nach Berechnungen der Energiewirtschaft zu befürchten, dass dieser von derzeit 6,91 auf unter 5 Prozent absinken könnte.
Aus Umfragen im Bereich der Stadtwerke wird deutlich, dass dadurch die Energienetze auf Verschleiß gefahren werden könnten und darüber hinaus ein weiterer Personalabbau im Bereich der Netzwirtschaft zu befürchten ist.
Infolge der geringeren Verzinsung würden nur noch betriebsnotwendige Investitionen (sog. MUSS-Investitionen) vorgenommen und Zukunftsinvestitionen wie zum Beispiel im Bereich der Sektorkopplung oder der Digitalisierung (sog. KANN-Investitionen) unterbleiben beziehungsweise zurückgestellt werden.
III. Das Schreiben im Wortlaut
Das Schreiben an Bundesminister Peter Altmaier wird im Folgenden wiedergegeben:
„Die Energiewende erfordert eine solide Finanzierung der Netze
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
wir wenden uns heute an Sie in dem Wissen, dass wir das gemeinsame Ziel verfolgen, die Energiewende zum Erfolg zu führen und dass dafür in den nächsten Jahren umfangreiche und stetig steigende Investitionen in die Energienetze erforderlich sind, die deutlich mehr als die heute pro Jahr investierten ca. 10 Mrd. EUR erfordern. Die Netze haben eine Schlüsselfunktion für unsere Volkswirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes: Sei es bei der Integration der Erneuerbaren Energien, dem Kohleausstieg, der Elektromobilität, dem Ausbau der Rechenzentren in Deutschland oder dem Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Den Netzen kommt stets eine zentrale strategische Bedeutung zu!
Mit großer Sorge sehen wir daher, dass die Fähigkeit der Netzbetreiber, die erforderlichen Investitionen zu tätigen, beständig reduziert wird: Während auf der einen Seite der Investitionsbedarf kontinuierlich steigt, sinkt die gewährte Eigenkapitalverzinsung (EK-Zinssatz) seit der zweiten Regulierungsperiode rapide auf ein international absolut unterdurchschnittliches Niveau. Dies geht zu Lasten der deutschen Netzinvestitionen und ist weder nachhaltig tragbar, noch im Interesse der Energiewende.
Sofern die bisherige Methodik beibehalten wird, ist bereits absehbar, dass in der nächsten Regulierungsperiode ab 2023 der Kipppunkt überschritten wird. Dies würde die Investitionsfähigkeit der deutschen Netzbetreiber für den weiteren Aus- und Umbau der Energienetze zur Umsetzung der Energiewende und letztendlich die Einhaltung der ambitionierten Klimaschutzziele erheblich einschränken.
Wir stehen durch den BDEW und den VKU in gutem Austausch mit Ihrem Hause zu diesem Thema. Unsere große Sorge ist aber, dass die BNetzA trotzdem weiterhin ihren Schwerpunkt auf die Kostenreduzierung legt und die volkswirtschaftlichen Folgekosten und Konsequenzen zu geringer Investitionstätigkeit für den Erfolg der Energiewende nicht ausreichend berücksichtigt. So besteht zwar mit der BNetzA Einigkeit, dass die regulatorischen Bedingungen die erforderlichen Netzinvestitionen unterstützen müssen und kein Kipppunkt ausgetestet werden sollte. Dennoch hat sie erst kürzlich Ihrem Haus in dieser Frage unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass sie keinen Anpassungsbedarf sieht.
Investitionsentscheidungen in die Netze brauchen ein hohes Maß an Verlässlichkeit auf der Ebene der Netzbetreiber und ihrer öffentlichen wie privaten Eigentümer und nicht zuletzt der Kapitalmärkte. Wir sehen daher dringenden Handlungsbedarf, um den Rahmen für die Berechnung des EK-Zinssatzes zukunftsfest auszugestalten. Damit dies auch noch rechtzeitig vor der im Jahr 2021 geplanten Festlegung der BNetzA für den EK-Zinssatz der 4. Regulierungsperiode greift, drängt die Zeit, hier eine politische Entscheidung zu fällen.
Gerne möchten wir die anstehenden Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze mit Ihnen bei einem gemeinsamen Gespräch vertiefen. Die Energiewirtschaft braucht hier Ihre Unterstützung! Zur zeitnahen Abstimmung erlauben wir uns, diesbezüglich auf Ihr Büro zuzukommen. Vor dem genannten Hintergrund ist ein Termin bis Ende November in jedem Fall anzustreben.“