Europäische Kommission legt Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste vor

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Zur Schaffung eines einheitlichen Regelwerks über die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Nutzern, Plattformen und Behörden im Rahmen der digitalen Welt hat die Europäische Kommission am 15.12.2020 ihren Vorschlag zu einem Gesetz über digitale Dienste präsentiert. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht, einen besseren Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen im Internet zu gewährleisten. Zudem soll für Online-Plattformen ein klarer Transparenz- und Rechenschaftsrahmen etabliert und Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit auf dem Binnenmarkt unterstützt werden.

Zentrale Adressaten

Für die Bürgerschaft sollen durch das Gesetz über digitale Dienste eine größere Auswahl und niedrigere Preise sowie weniger illegale Inhalte und ein gestärkter Schutz ihrer Grundrechte ermöglicht werden. Die Anbieter digitaler Dienste sollen durch eine Harmonisierung der Vorschriften, Rechtssicherheit erhalten und einfacher in der EU expandieren oder sich gründen können. Auch gewerblichen Nutzern digitaler Dienste soll eine größere Auswahl mit niedrigeren Preisen geboten und die Möglichkeit eines Zugangs zu EU-weiten Märkten über die Plattformen geschaffen werden. Die gesamte europäische Gesellschaft soll von dem Gesetz profitieren, da eine strengere demokratische Kontrolle der Plattformen anvisiert wird. Außerdem intendiert die Kommission, dass mit dem Gesetz systematische Risiken wie Manipulation oder Desinformation minimiert werden können.

Geltungsbereich

Die Vorschriften des Gesetzes sollen für vermittelnde Online-Dienste gelten, die ihre Dienste im Binnenmarkt zur Verfügung stellen, mit einer Varianz der Pflichten je nach Rolle, Größen und Auswirkungen des Unternehmens. Die Europäische Kommission führt verschiedene Plattformen auf, welche unter das Gesetz fallen. Dies sind u.a.Vermittlungsdienste mit einem Infrastruktur-Netz wie Internetanbieter und Hosting-Dienste wie Cloud-Dienste. Zudem sind Online-Plattformen, welche Verkäufer und Verbraucher zusammenbringen, wie App-Stores betroffen, sowie sehr große Online-Plattformen. Bei diesen sind besondere Vorschriften geplant für Online-Plattformen mit mehr als 10 Prozent der 450 Millionen Verbraucher und Verbraucherinnen in der EU. Somit gilt das Gesetz de facto für jegliche digitale Dienste.

Wesentliche Verpflichtungen

Zu den zentralen Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste gehört die Schaffung einer erhöhten Transparenz von Online-Plattformen. Die konkreten Maßnahmen diesbezüglich sind bezogen auf die Empfehlung von verwendeten Algorithmen und weiteren diversen Maßnahmen. Weiterhin sollen die Schutzvorkehrungen für Nutzer erhöht werden und auch mit der Möglichkeit des Widerspruchs bei Moderationsentscheidungen über Inhalte durch die Plattformen versehen werden. Um die Illegalität auf den Plattformen zu bekämpfen, sollen Maßnahmen umgesetzt werden zur Bekämpfung illegaler Inhalte, Waren und Dienstleistungen u. a. durch einen Markierungsmechanismus für Nutzer*innen und der möglichen Zusammenarbeit zwischen Nutzern als Hinweisgebern und Plattformen. Um dabei insbesondere Verkäufer von illegalen Waren einfacher aufzuspüren, sollen neue Vorschriften für die Nachverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer gelten. Ebenso soll eine Beaufsichtigungsstruktur laut der Europäischen Kommission entstehen. Als Hauptakteure sollen die Mitgliedsstaaten mit der Unterstützung eines neuen Gremiums für digitale Dienste dienen. Die Europäische Kommission möchte derweil bei sehr großen Plattformen eine verstärkte Überwachung übernehmen. Ebenso gilt für sehr große Plattformen, dass sie risikobasierte Maßnahmen ergreifen müssen, um den Missbrauch ihrer Systeme zu vermeiden. Ihre Risikomanagementmaßnahmen müssen sie zudem einer externen Prüfung unterziehen lassen. Eine letzte zentrale Verpflichtung ist, dass der Zugang zu Daten von Plattformen Forschern zur Verfügung steht, damit sie erforschen können, wie die Plattformen funktionieren und sich die Online-Risiken entwickeln.

Der nächste Schritt ist nun, dass sich das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten mit dem Gesetz über digitale Dienste auseinandersetzen.

12.02.2021