Bürgermeisterinnen werden häufiger bedroht als männliche Kollegen

Einbruch Kriminalität

Bürgermeisterinnen in Deutschland sind häufiger Hass und Bedrohungen ausgesetzt als ihre männlichen Kollegen. Dies ergab eine Forsa-Exklusivumfrage im Auftrag des Beratungs- und Forschungsinstituts EAF Berlin in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift KOMMUNAL.

Weibliche Amtsinhaberinnen berichten danach noch häufiger als ihre männlichen Kollegen von Erfahrungen mit Beleidigungen und Übergriffen und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in größeren Gemeinden häufiger als diejenigen in kleinen Gemeinden. 76 Prozent der Frauen wurden im Rahmen ihrer Tätigkeit schon einmal beschimpft, bedroht oder sogar tätlich angegriffen. 13 Prozent gaben an, sexuell belästigt worden zu sein, bei den Männern hingegen sind es nur 2 Prozent, die dies berichten.

Je größer die Gemeinde, desto häufiger wurden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durch Briefe oder Faxe beziehungsweise durch Hass-Mails oder in sozialen Netzwerken beleidigt oder bedroht. Bürgermeister*innen in Ostdeutschland berichten noch etwas häufiger als ihre Kolleg*innen in Westdeutschland von Hass-Mails oder Beleidigungen in sozialen Netzwerken.

Die Hälfte der befragten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (49 Prozent) gibt an, bei der nächsten (Ober-) Bürgermeisterwahl wieder antreten zu wollen. 33 Prozent wollen nicht wieder antreten, 18 Prozent haben sich noch nicht entschieden.

Dabei sind Frauen an der Spitze der Rathäuser ohnehin massiv unterrepräsentiert. 91 Prozent der Bürgermeister in Deutschland sind männlich, wie die repräsentative Forsa-Umfrage ergeben hat. Dass nicht einmal jede zehnte Kommune von einer Frau regiert wird, hat viele Gründe. Die Bedingungen für Frauen sind im Amt schwerer als für Männer, so geben Bürgermeisterinnen an, bei ihrer Kandidatur stärker mit Widerständen konfrontiert zu sein. 27 Prozent sind mit Vorbehalten wegen ihres Geschlechts konfrontiert, so das Ergebnis der Umfrage.

Anmerkung:

Die Hasskriminalität gegenüber Mandatsträgern, aber auch Polizei, Rettungskräften, Feuerwehr und ehrenamtlichen Helfern in ganz Deutschland hat ein unsägliches Ausmaß erreicht. Dabei sind Frauen oft im besonderen Maße Hass und Anfeindungen ausgesetzt, worauf unter anderem auch die Organisation „Hate Aid“ erst vor kurzem aufmerksam gemacht hat. Dem muss ein wehrhafter Rechtsstaat mit aller Konsequenz entgegentreten und sich schützend vor die weiblichen Kommunalpolitikerinnen als auch ihre männlichen Kollegen stellen, die sich tagtäglich, auch ehrenamtlich, für unsere Demokratie einsetzen. Ansonsten droht ein Riss in unserer Demokratie. Dies gilt vor allem auch im Hinblick darauf, dass es immer schwerer wird Bürgermeisterämter vor allem durch Frauen zu besetzen.

Dazu gehört im Hinblick auf den zunehmenden Hass und die Bedrohungslage von Kommunalpolitikerinnen, dass dringend Strukturen zur Bekämpfung sexistischer Gewalt gerade bei Polizei und Staatsanwaltschaften und konkrete Anlaufstellen geschult auch im Hinblick auf sexistische Bedrohungen geschaffen werden müssen. Dies knüpft an die Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) an, in jedem Land konkrete Ansprechpartner und Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten, die die Betroffenen unterstützen und die strafrechtliche Verfolgung erleichtern können. Justiz und Staatsanwaltschaften müssen die Anzeigen konsequent verfolgen und ahnden.

Erforderlich sind zudem weitere Strafschärfungen, insbesondere die Einführung eines Stalking-Paragraf (§ 238a StGB), der die Betroffenen vor sogenannte Nachstellungen und sogenannten diffusen Drohungen, wie „fühl dich nicht so sicher“, „wir können jederzeit zuschlagen“, schützt. In erster Linie muss es jedoch darum gehen, den bestehenden Rechtsrahmen auszuschöpfen.

Ebenso muss die Prävention im Bereich der politischen Bildung in den Schulen, der Jugendarbeit bis zu Demokratiewerkstätten vor Ort gestärkt werden.

Gleichzeitig ist vor allem die Zivilgesellschaft gefragt, Position zu beziehen und sich hinter ihre Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen und die Beschäftigten in den Kommunal-Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen zu stellen.

19.02.2021