Integration von Eingewanderten und Schutzsuchenden;
Fachkommission Integrationsfähigkeit stellt Abschlussbericht vor

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Die 2019 berufene Fachkommission Integrationsfähigkeit aus Fachleuten aus Kommunalpolitik, Behörden und Wissenschaft hat am 20.01.2021 ihren abschließenden Bericht veröffentlicht. Darin wird dargestellt, wo Deutschland bei der Integration von Eingewanderten und Schutzsuchenden, etwa beim Arbeitsmarkt, Bildung, Sprache, gesellschaftlicher Integration steht, Zielkonflikte werden benannt und Empfehlungen formuliert, wie sich im Einwanderungsland Deutschland der gesellschaftliche Zusammenhalt festigen lässt. Die Fachkommission hebt dabei die Schlüsselfunktion der Kommunen für die Integration und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts hervor. Um die integrationspolitischen Pflicht- und Daueraufgaben der Kommunen meistern zu können, benötigen diese mehr Kompetenzen und Handlungsfähigkeit und eine stärkere sowie dauerhafte Unterstützung von Bund und Ländern. Dazu gehört auch eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Integration über das Jahr 2021 hinaus.

In ihrem Abschlussbericht gibt die Fachkommission, die aus 25 Mitgliedern besteht, der Bundesregierung einen Überblick über den Stand und die Zukunft der Integrationspolitik in Deutschland. Der Fokus der Beratungen der unabhängigen Kommission lag auf dem Zusammenhang von Migration und Integration sowie den Themenfeldern Sprachförderung, Arbeitsmarktintegration, Bildung, Wohnen und Gesundheit. Auch der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Gefahren durch Rassismus, Rechtsextremismus und Terrorismus werden im Bericht adressiert. Dabei sollte die Integrationsfähigkeit nicht nur der neuen, sondern auch der alteingesessenen Bevölkerung und von Verwaltung und Institutionen untersucht werden. Mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Integrationspolitik wurden ebenfalls beleuchtet. Der Bericht ist ein Auftrag des Koalitionsvertrages. [mehr]

23.02.2021