Entwurf für ein Insektenschutzgesetz sowie Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Biene Insekten Natur

Das Bundeskabinett hat am 10.02.2021 auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Entwurf für ein Insektenschutzgesetz beschlossen. Damit werden zahlreiche Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Biotope wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland für Insekten als Lebensräume erhalten bleiben. Auch die Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten kann künftig eingedämmt werden. Das Kabinett stimmte auch der vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingebrachten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu, die zu mehr und besseren Lebensräumen für Insekten führen wird. Danach wird der Einsatz von Glyphosat zunächst sehr beschränkt und Ende 2023 ganz verboten. In Schutzgebieten soll auch der Einsatz zahlreicher anderer Pflanzenschutzmittel verboten werden. Auch an Gewässerrändern gelten künftig Pestizid-Einsatzverbote.

1. Hintergrund

Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten ist die letzten Jahre über in Deutschland stark zurückgegangen. Die Ursachen dafür sind vielfältig, zu den wichtigsten zählen aber der Verlust und die Verschlechterung von Insektenlebensräumen, der Verlust der Strukturvielfalt in der Landschaft, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, der Eintrag von Schadstoffen in Böden und Gewässer und die Lichtverschmutzung.

Der Insektenschutz ist ein Allgemeinwohlanliegen. Denn ohne Insekten kann der Mensch nicht leben. Allein für die Bestäubung von Obst müsste die Menschheit Unsummen aufbringen, wenn es keine Insekten gäbe. Allein das zeigt: Das Insektensterben zu stoppen, ist in unser aller Interesse.

Dabei muss auch die Kooperation mit der Landwirtschaft gesucht und gefunden werden. Dazu gehört es, die Landwirte für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel zu belohnen. Bauernpräsident Rukwied hat insoweit den Gesetzentwurf als auf Kosten der Landwirte und ihrer Existenzgrundlage gehend kritisiert. Er führte im Hinblick auf das geplante Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten unter anderem aus: „Wenn sich die Ministerin damit durchsetzt, wäre zum Beispiel der Weinbau im Kaiserstuhl komplett Geschichte.“

2. Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Entwurf des Insektenschutzgesetzes sieht vor, mehr Biotope als bisher unter Schutz zu stellen: Künftig sollen auch artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern gesetzlich geschützt werden, denn sie sind für Insekten besonders wichtig. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Eindämmung der Lichtverschmutzung, da nachtaktive Insekten vielfach von künstlichen Lichtquellen angelockt werden und dort verenden („Staubsaugereffekt“). Deshalb sieht der Gesetzentwurf zunächst vor, in Naturschutzgebieten und Nationalparken die Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungen grundsätzlich zu verbieten. Weiterhin wird eine Grundlage dafür geschaffen, den Betrieb von Himmelsstrahlern („Skybeamer“) aufgrund ihrer erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Tierwelt stark einzuschränken und die Verwendung sogenannte „Insektenvernichterlampen“ außerhalb geschlossener Räume zu untersagen.

3. Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Die auf Vorschlag des BMEL vom Kabinett beschlossene Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung setzt weitere wesentliche Inhalte des Aktionsprogramms Insektenschutz von 2019 um. Darin geht es im Wesentlichen um drei große Verbesserungen für den Insektenschutz: Erstens wird die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zum Ablauf des Jahres 2023 beendet und damit zum europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt. Bis zu diesem „Komplettausstieg“ gelten neue deutliche Einschränkungen des Einsatzes solcher Totalherbizide. Zweitens wird ein neues Verbot der Anwendung von Herbiziden und solchen Insektiziden, die Bienen und Bestäuber gefährden, in ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten eingeführt. Hier soll es in bestimmten Gebieten die Möglichkeit geben, auf Landesebene entwickelte kooperative Konzepte vorrangig umzusetzen, die die Landwirte für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel honorieren. Und drittens gilt ein neuer Mindestabstand zu Gewässern für sämtliche Pflanzenschutzmittel.

Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung muss noch durch den Bundesrat, wo einige Landesregierungen noch auf Änderungen drängen.

Fragen und Antworten zum gesamten Thema finden Sie unter www.bmu.de/FQ185. Den Gesetzentwurf finden Sie unter www.bmu.de/GE933

19.03.2021