Realsteuervergleich 2019
Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt hat in der Reihe „Statistische Berichte, öffentliche Finanzen, Personal, Steuern“ den Bericht Realsteuervergleich 2019 veröffentlicht. Danach stieg die Steuereinnahmekraft der 218 Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt 2019 um 3,5 Prozent auf insgesamt 1.847 Mio. Euro stieg. Damit lag die Steuereinnahmekraft um 63 Mio. Euro (+4 %) höher als gegenüber dem Vorjahr und damit setzte sich die Entwicklung des vergangenen Jahres fort. Die durchschnittliche Steuereinnahmekraft je Einwohner/-in belief sich auf 839,58 Euro. Das waren ca. 34 Euro mehr als noch im Vorjahr.
Der Realsteuervergleich enthält Informationen sowohl auf aggregierter Ebene für alle Kommunen als auch gebietsgruppenspezifisch sowie kommunalindividuell zur Höhe der Realsteueraufkommen der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der Realsteuerhebesätze. Dabei stellt der Realsteuervergleich auch Entwicklungen über mehrere Jahre dar. So enthält der aktuelle Bericht u. a. eine Darstellung der kommunalindividuellen Realsteuerhebesätze rückblickend bis 2009.
Zu beachten ist, dass die im Bericht dargestellte Steuereinnahmekraft von den tatsächlichen Ist-Einnahmen vor Ort unterscheiden kann. Bei der Steuereinnahmekraft handelt es sich um die Summe aus der Realsteueraufbringungskraft, und dem Ist-Aufkommen des Gemeindeanteils an der Einkommen- und Umsatzsteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Bei den Realsteuern wird im Hinblick auf den Realsteuervergleich nicht ausschließlich das tatsächliche Ist-Aufkommen herangezogen. Um Hebesatzunterschiede zu eliminieren erfolgt hier durch Heranziehung eines gewogenen Durchschnittshebesatzes die Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft. Bei Kommunen mit relativ niedrigem Hebesatz liegt die Realsteueraufbringungskraft zum Teil deutlich über dem tatsächlichen Ist-Aufkommen. Damit eignet sich die Realsteueraufbringungskraft eher für einen interkommunalen Vergleich der Möglichkeiten Steuereinnahmen zu generieren.
Der Realsteuervergleich lässt auch Aussagen zur Spreizung der Realsteuerhebesätze zu. So setzen bei der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer knapp die Hälfte der Gemeinden einen Hebesatz zwischen 301 und 350 fest und jede zweite Kommune lag bei der Grundsteuer B mit ihrem Hebesatz zwischen 376 und 425. Erwartungsgemäß streuten die Hebesätze der 25 Gemeinden mit einer Steuereinnahmekraft von mehr als 1.000 Euro pro Kopf dabei deutlicher und lagen in der Grundsteuer A zwischen 220 und 365, in der Grundsteuer B zwischen 300 und 495 und bei der Gewerbesteuer zwischen 211 und 450. Die Ergebniskommentierung stellt differenziert nach Grundsteuer A, B sowie Gewerbesteuer entsprechende Streuung der Hebesätze dar.
Der Bericht verweist weiter darauf, dass die Steuerbeteiligung der Gemeinden an der Umsatz- und Einkommensteuer über die letzten Jahre zunehmend an Bedeutung gewann. Während der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Vergleich zu 2018 von 616 Mio. Euro auf 646 Mio. Euro um 5 Prozent gestiegen war, belief sich die Veränderung von 2019 zu 2018 bezüglich des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer mit 11 Prozent mehr als doppelt so hoch. Die starke Veränderungsrate von 2018 resultiert aus den veränderten Umsatzsteuer-Festbeträgen für die Kommunen gemäß § 1 Satz 3 FAG (Bund). Zudem wurde der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in den letzten Jahren häufig als Instrument für erhöhte Zuweisung des Bundes an die Kommunen genutzt. Beispielsweise erfolgt seit 2018 die durch den Bund initiierte Kommunalentlastung in Höhe von bundesweit 5 Mrd. Euro anteilig über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zusätzlich wird die Entlastung der Kommunen bei den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft zur Vermeidung der Bundesauftragsverwaltung seit Jahren anteilig über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeglichen.
Der Bericht kann als PDF-Datei im Internetangebot des Statistischen Landesamtes unter www.statistik.sachsen-anhalt.de kostenfrei abgerufen werden. Er kann zudem zu einem Preis von 14 Euro unter folgender Adresse:
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Dezernat Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 20 11 56
06012 Halle (Saale)
Telefon: 0345 / 2318-718
bezogen werden.