Bundesprogramm für Ausbildungsplätze wird verlängert und ausgeweitet

Ausbildung

Die Coronakrise hat spürbare Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit vieler Betriebe. Zudem haben sich für das Ausbildungsjahr 2021/22 derzeit rund zwölf Prozent weniger Lehrstellensuchende bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Die Bundesregierung hat zur Sicherung der Ausbildungsplätze die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Vorgesehen ist u. a. die Verdopplung der Ausbildungsprämien. Zudem sollen mehr Unternehmen von den Hilfen profitieren. Für das Programm stehen im Jahr 2021 500 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 200 Mio. Euro sind nach für das kommende Jahr vorgesehen. Der Entwurf muss noch vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterzeichnet und im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden, damit die Änderungen in Kraft treten. Dies soll noch im März 2021 geschehen.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

  • Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16.02.2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
  • Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 01.06.2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro verdoppelt. Damit werden zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen.
  • Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
  • All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
  • Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1.000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
  • Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8.100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
  • Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.
  • Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die bei diesen Förderleistungen vorgesehenen Verbesserungen sollen im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie umgesetzt werden; die Änderungen sollen im Laufe des März bekannt gemacht werden. Anträge sollen bei der für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden können.

Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse werde von der Knappschaft-Bahn-See im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie durchgeführt.

Anmerkung:

Die Verlängerung und Ausweitung des Bundesprogramms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen sind zu begrüßen. Die Berufsausbildung von jungen Menschen muss auch in der Corona-Krise so gut wie möglich unterstützt werden. Mit dem zweiten Maßnahmenpaket werden Grundlagen dafür geschaffen, dass junge Menschen nach dem Schulabschluss einen Ausbildungsplatz finden.

23.04.2021