Investitionen in den Einbruchschutz ab 01.07.2021 auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Einbruch Kriminalität

Seit dem 01.07.2021 stehen Förderangebote bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung, die das energieeffiziente Bauen und Sanieren fördern. In den Teilprogrammen BEG WG – Effizienzhausförderung Wohngebäude (Kredit oder Zuschuss bei der KfW) und BEG EM – Einzelmaßnahmenförderung (Kredit bei der KfW, Zuschussförderung durch BAFA) werden nun auch einbruchhemmende Investitionen bei Fenster und Fenstertüren gefördert.

Seit Beginn der Einbruchschutzförderung 2014 wurden einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren bislang nur in Kombination mit energieeffizienter Sanierung bei der KfW gefördert. Deren Nachrüstprodukte und eine weitere Auswahl an Maßnahmen gegen den Wohnungseinbruch sind hingegen auch als Einzelmaßnahmen förderfähig und werden es auch bleiben (Programm 455-E). Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zu Jahresbeginn die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Sie ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz.

Bei dem seit dem 01.07.2021 zur Verfügung stehenden Förderangeboten bei der KfW und bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), den Teilprogrammen BEG WG – Effizienzhausförderung Wohngebäude und BEG EM – Einzelmaßnahmenförderung muss beachtet werden, dass hier die Energieeffizienz im Vordergrund steht und daher in jedem Fall ein Energie-Effizienz-Experte, eine Energie-Effizienz-Expertin (EEE) zu beauftragen ist. Er/Sie prüft und bestätigt die Einhaltung der energetischen Vorgaben. Energie-Effizienz-Experten/Expertinnen sind i. d. R. keine Experten/Expertinnen für Einbruchschutz.

Daher empfiehlt die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention: Sich in jedem Fall von der Polizei kostenlos zum Einbruchschutz beraten zu lassen, nur qualifizierte Fachunternehmen zu beauftragen und sich den Einbau der einbruchhemmenden Maßnahmen auch im Rahmen der BEG vom Fachunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen (Fachunternehmerbestätigung). Die jeweilige (Kriminal)Polizeiliche Beratungsstelle in der Nähe ist zu finden unter www.k-einbruch.de.

Alle Informationen der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention über den Einbruchsschutz stehen unter www.kriminalpraevention.de zur Verfügung.

21.07.2021