Masterplan Freizeitschifffahrt
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 08.06.2021 den Masterplan Freizeitschifffahrt vorgestellt. Darin enthalten sind unter anderem Ziele und Maßnahmen des Bundes zum Ausbau der Wasserstraßen-Infrastruktur. Für die Tourismusgemeinden entlang der Wasserstraßen gewinnt der nachhaltige Wassertourismus zunehmend an Bedeutung.
Gegenstand des Masterplans
Gegenstand des Masterplans ist die nutzungsorientierte Förderung und Unterstützung der Freizeitschifffahrt auf Bundeswasserstraßen, insbesondere die bedarfsgerechte Verbesserung der hierfür bereitgestellten Infrastruktur. Die Freizeitschifffahrt beinhaltet touristische und sportliche Aktivitäten mit Wasserfahrzeugen und umfasst die Segmente Segeln, Motorbootfahren, muskelbetriebener Wassersport, Fahrgastschifffahrt sowie sonstige Wassersportarten mit Wasserfahrzeugen. Dies ist nur ein – wenn auch großer – Teil des Wassertourismus, womit alle Aktivitäten bezeichnet werden, bei welchen der Aufenthalt im oder auf dem Wasser Hauptmotiv von Tagesausflügen oder Übernachtungsreisen ist. Die Förderung und Unterstützung der Fahrgastschifffahrt ist bereits Gegenstand des Masterplans Binnenschifffahrt.
Der Masterplan Freizeitschifffahrt verzahnt Freizeitbedürfnisse und Ökologie, um die Wasserwege mit modernen Konzepten noch attraktiver und nachhaltiger zu machen. Grundlage ist ein intensiver Dialog zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und Unternehmen, der im März 2020 mit einer Regionalkonferenz in Oranienburg startete. Vorausgegangen war der Masterplan Binnenschifffahrt aus dem Jahr 2019, der den Fokus auf die Berufsschifffahrt gelegt hatte.
Maßnahmen
Die Maßnahmen des Masterplans Freizeitschifffahrt sind in fünf Handlungsfelder unterteilt: Infrastruktur, Schifffahrt, Digitalisierung, Umwelt sowie Kommunikation und Kooperation. Hierzu zählen unter anderem:
- Optimierte Vernetzung der bestehenden digitalen Verfahren und IT-Systeme.
- Digitalisierung des Schleusenmanagements (z. B. Automatisierung von Schleusen, Anzeige der Wartezeiten für Nutzer).
- Instandsetzung vorhandener Infrastruktur mit Blick auf Nutzerbedürfnisse, etwa Haltegriffe oder Bootsumsetzungsanlagen an Schleusen.
- Ausbau von Anlege- und Liegestellen außerhalb des Wartebereichs von Schleusen.
- Mehr Kraftstoff- und Stromtankstellen sowie Versorgungs- und Entsorgungsstellen.
- Förderung eines umwelt- und klimafreundlichen Schiffsbetriebs zum Beispiel durch Entwicklung und Einsatz alternativer Antriebe und Treibstoffe.
- Mehr Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit bei Maßnahmen an Bundeswasserstraßen.
- Schnelleres Planen, Bauen und Betreiben durch neue Vertragsgestaltung und den Einsatz neuer bzw. alternativer Bauweisen und Baustoffe.
- Förderung des Ausbaus von bundeseigenen Betriebswegen entlang der Bundeswasserstraßen für den Radverkehr durch Kommunen oder Dritte.
Anmerkung:
Rund 7.300 km Binnenwasserstraßen gehören dem Bund als Eigentümer. Aus der touristischen Nachfrage werden nach Angabe des Deutschen Tourismusverbands rund 4 Mrd. Euro Bruttoumsatz generiert und ca. 65.000 Personen bestreiten ihren Lebensunterhalt durch den Wassertourismus an den Bundeswasserstraßen. Der Wassertourismus in Deutschland ist auch unter dem Gesichtspunkt der Regionalentwicklung und der Nachhaltigkeit des Tourismus vor Ort von zunehmender Bedeutung, gerade für die Kommunen.
In Sachsen-Anhalt zählen zu den wichtigsten Bundeswasserstraßen die Elbe in ihrem Mittellauf, der östliche Abschnitt des Mittellandkanals mit dem Wasserstraßenkreuz Magdeburg, der Elbe-Havel-Kanal, die untere Havel-Wasserstraße sowie die Saale bis Bad Dürrenberg. Nahezu 600 Kilometer schiffbare Binnenwasserstraßen gibt es in Sachsen-Anhalt insgesamt.
Weitere Informationen zum Masterplan stehen zum Abruf im Internet bereit unter:
https://masterplan-freizeitschifffahrt.bund.de