Bericht der Bundesbank zu den Kommunalfinanzen

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Der „Monatsbericht-Juni 2021“ der Bundesbank beschäftigt sich u. a. mit dem Thema „Kommunalfinanzen: Ansätze zur Begrenzung von Kassenkrediten und zur Vermeidung von Haushaltsschieflagen“. Die hier enthaltenen Einschätzungen entsprechen in vielen Punkten Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB). Der Bericht beschreibt, dass die bis zur Corona-Krise insgesamt bei aller Heterogenität gute kommunale Haushaltslage der Kommunen sich nun mittelfristig verschlechtere. Es sei wichtig, dass den Kommunen durch eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung eine angemessene Haushaltsausstattung gewährleistet werde, hohe verfestigte Bestände an kommunalen Kassenkrediten abgebaut würden und sichergestellt werde, dass kommunale Haushaltsschieflagen nicht wieder neu entstünden.

Dauerhaft eine aufgabengerechte kommunale Finanzausstattung sicherstellen, kommunale Altschulden abbauen und die Entstehung neuer kommunaler Haushaltsschieflagen vermeiden – dieser Dreiklang wird nicht zuletzt vom DStGB formuliert und vertreten. Den aktuellen Bericht der Bundesbank wird der DStGB aufgreifen, um die Forderung der Kommunen an die Bundespolitik und die zukünftige Bundesregierung zu unterstreichen. Gerade die einschneidenden Folgen der Corona-Krise auf die Gemeindefinanzen müssen von Ländern und Bund auch über das Jahr 2020 hinaus ausgeglichen werden, nicht zuletzt durch eine Kompensation der gemeindlichen Verluste bei der Gewerbe- und Einkommensteuer. Aber auch unabhängig von der Krisensituation müssen die Kommunalfinanzen endlich dauerhaft aufgabengerecht abgesichert werden.

Die Finanzlage der Kommunen sei vor der Corona-Krise insgesamt betrachtet gut gewesen, schreibt die Bundesbank. Wobei es große Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden gab. Vor allem hätten verfestigte Kassenkredite in vielen Kommunen bestanden. Gerade die überjährigen Kassenkredite deuteten daher auf nicht bewältigte kommunale Haushaltsschieflagen hin.

Im Gefolge der Corona-Krise drohe nun, dass wieder zunehmend auf überjährige Kassenkredite in den Kommunen zurückgegriffen werde, um Haushaltslücken zu stopfen. Bund und Länder hätten die Kommunen im letzten Jahr zwar weitgehend von den Krisenlasten abgeschirmt. Allerdings blieben die gemeindlichen Einnahmenperspektiven mittelfristig unter ihrem Vorkrisenniveau.

Dabei seien die Länder für solide Finanzen ihrer Kommunen entscheidend mitverantwortlich, so die Bundesbank. Zum einen hätten sie deren angemessene Finanzausstattung sicherzustellen. Zum anderen seien sie für die Kontrolle der Haushaltsplanungen zuständig und hätten umfangreiche Eingriffsrechte.

Für stabile Kommunalfinanzen scheinen aus der Sicht der Bundesbank drei Ansatzpunkte bedeutsam. Zum Ersten sei eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung wünschenswert, welche die derzeit volatilen kommunalen Einnahmen verstetigt. Zum Zweiten sollten die Länder sicherstellen, dass hohe verfestigte Bestände an Kassenkrediten ihrer Kommunen abgebaut werden. Entschuldungsprogramme in Landesverantwortung wie in Hessen erschienen als sinnvolle Ansätze, um Kommunen perspektivisch finanziellen Handlungsspielraum zurückzugeben.

Zum Dritten gehe es darum, künftig strukturellen Haushaltsschieflagen vorzubeugen. Dies setze voraus, dass die Länder ihre Kontrollaufgabe konsequent wahrnehmen und Fehlentwicklungen frühzeitig begegneten. So könnte vorgesehen werden, dass die Gemeinden Kassenkredite, die nicht zum Ende des Haushaltsjahres zurückgeführt werden, nur noch bei ihrem Land aufnehmen dürfen. Kommunale Finanzprobleme würden sich dann in den Länderhaushalten widerspiegeln und in der Haushaltsrechnung transparent auch gegenüber der Öffentlichkeit ausgewiesen werden. Werde die notwendige Kreditaufnahme zusätzlich auf die Schuldenbremse des Landes angerechnet, setze dies einen größeren Anreiz für die Länder, kommunalen Haushaltsschieflagen vorzubeugen.

Der Vorschlag der Bundesbank, dass Kommunen Kassenkredite nur noch beim jeweiligen Bundesland sollen aufnehmen dürfen, ist aus der Sicht der DStGB allerdings fraglich und diskussionsbedürftig und bedarf einer genaueren Analyse. Ein solches Modell würde möglicherweise in den bisherigen Markt im Finanz- und Kapitalmarktbereich eingreifen, eventuell gemeindliche Handlungsfreiheiten beschränken und Fragen aufwerfen, wie sich dieser Ansatz zum Beispiel insgesamt in die Verantwortung des Landes für die kommunale Finanzausstattung, die Finanzsituation des Landes, den Finanzausgleich oder die Zuweisungsregeln würde stimmig einfügen lassen. Festzuhalten ist auch, dass kommunale Verschuldung bereits heute im Regelfall gegenüber den Kommunalaufsichtsbehörden anzeige- und genehmigungspflichtig ist.

Der Monatsbericht Juni 2021 der Bundesbank ist im Internet verfügbar unter www.bundesbank.de.

29.07.2021