Stärkung des zivilen Bevölkerungsschutzes notwendig
In einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags sprachen sich die Abgeordneten für einen flächendeckenden Ausbau von adäquat ausgerüsteten Schutzräumen mit ausreichender Kapazität für die Zivilbevölkerung aus.
In der Petition wird darauf verwiesen, dass es in Deutschland derzeit nur noch rund 620 öffentlich zugängliche Schutzräume für die Zivilbevölkerung gebe. Seit die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern 2007 die Aufgabe der Schutzräume beschlossen habe, sei nach Angaben der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) aktuell faktisch kein Schutzraum in einem nutzbaren Zustand. Das sei unverantwortlich, heißt es in der Eingabe.
In der zu der Petition erbetenen Stellungnahme habe die Bundesregierung die Absicht mitgeteilt, den Zivilschutz zu stärken. Vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine und der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa werde neben der militärischen auch die zivile Verteidigung und dabei insbesondere die Fähigkeiten des Zivilschutzes gestärkt, heißt es in der Vorlage. Die Bundesregierung beabsichtige unter anderem die Fachbehörden im Geschäftsbereich des BMI, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), für ihre Zivilschutzaufgaben zu stärken und die Fähigkeiten und Vorkehrungen des Zivilschutzes in Deutschland insgesamt auszubauen.
Geprüft werde zudem das aktuelle Rückbaukonzept für Schutzräume. Die Rückabwicklung der noch vorhandenen Schutzräume sei zunächst bis auf weiteres ausgesetzt worden, heißt es. Der Bund führe derzeit gemeinsam mit den Ländern und Kommunen eine Bestandsaufnahme der verbliebenen öffentlichen Schutzräume in Deutschland durch. Diese Bestandsaufnahme beinhalte umfassende Prüfungsmaßnahmen, bei denen die Funktionsfähigkeit, die Betriebsbereitschaft und die technischen Möglichkeiten der Inbetriebnahme der Schutzräume vertieft und belastbar untersucht würden. Im Anschluss an diese Bestandsaufnahme werde über das weitere Vorgehen entschieden, heißt es in der Beschlussempfehlung. Zur Finanzierung dieses zu gegebener Zeit noch zu entscheidenden Vorgehens ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen treffen.
Unabhängig von der aktuellen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der öffentlichen Schutzräume verfüge die Bundesrepublik heute flächendeckend über eine Bausubstanz, „die unter bestimmten Voraussetzungen bereits einen signifikanten Schutz vor dem Einsatz von Kriegswaffen bieten kann“, heißt es in der Vorlage.
Anmerkung:
Die Petition benennt wichtige Ansatzpunkte zum zivilen Bevölkerungsschutz und greift auch die Forderung nach aktualisierten Schutzraumkonzepten auf. Bund und Länder müssen unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände ein Neuerrichtungskonzept für Schutzräume etablieren, denn Bewirtschaftung und Verwaltung der Anlagen obliegen den jeweiligen Kommunen im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes. Der Bund, dessen originäre Aufgabe der Zivilschutz ist, muss dabei die Wiederherrichtung vorhandener und die Schaffung neuer Schutzbauwerke finanzieren.