Nach der Europäischen Asylreform strengere Asylregeln gefordert

flüchtling beratung

Kurz nach der Verabschiedung des Europäischen Asylpakts am 14.05.2024 fordern 15 Mitgliedsländer noch weitere Verschärfungen. Sie ersuchten die Europäische Kommission in einem Schreiben, „neue Lösungen“ zu präsentieren, um die Rückführung von Migranten in Drittländer zu erleichtern. Es gehe darum, „irreguläre Migration nach Europa zu verhindern“. Den Brief verfasst haben: Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Estland, Griechenland, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen und Rumänien. Darüber hinaus erwarten die genannten Länder von der EU-Kommission „Mechanismen, um Migranten auf hoher See aufzuspüren und abzufangen (...) und sie an einen sicheren Ort in einem Partnerland außerhalb der EU zu bringen“. In diesem Zusammenhang fordern die 15 EU-Länder in ihrem Brief außerdem eine Neubewertung des Konzepts des „sicheren Drittstaats“.

Der Asylpakt, der am 14.05.2024 von den EU-Ländern endgültig angenommen wurde, sieht bisher vor, dass ein Migrant direkt von den Außengrenzen Europas in ein „sicheres Drittland“ geschickt werden kann, um dort Asyl zu beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Person eine ausreichende Verbindung zu diesem Drittland hat, z. B. durch Verwandte. Unterschiedslose Abschiebungen nach Ruanda in Ostafrika, wie sie Großbritannien ab Juli plant, sind in der EU also nicht möglich. Es gibt auch keine einheitliche Liste von „sicheren Drittstaaten“. Die Unterzeichnerstaaten haben sich auch für zusätzliche Abkommen mit Drittstaaten entlang der Migrationsrouten ausgesprochen. Zuletzt hatte die Europäische Kommission solche Abkommen mit Tunesien und Ägypten geschlossen.

Der neue Migrations- und Asylpakt soll einen umfassenden, nachhaltigen und krisensicheren Rahmen für die Steuerung der Asyl- und Migrationspolitik in der EU schaffen. Er wird alle Migrationsrouten abdecken – von den Herkunfts- und Transitländern bis hin zu den Aufnahmeländern in der EU. Es beansprucht, das Gemeinsame Europäische Asylsystem zu modernisieren, indem es Lücken schließt, damit die EU-Länder eine wirksame Asyl- und Migrationspolitik einführen und umsetzen können. Tatsächlich wurde die EU-Asylreform nach fast zehnjährigen Verhandlungen endgültig verabschiedet. Die EU-Mitgliedstaaten stimmten den Plänen zu, die unter anderem schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen vorsehen. Der Rat verabschiedete insgesamt zehn Rechtsakte, die den gesamten europäischen Rahmen für die Steuerung von Asyl und Migration reformieren und verschärfen. Die Überprüfungsverordnung wird es den nationalen Behörden ermöglichen, Migranten und Asylsuchende, die sich irregulär an einer Außengrenze aufhalten, dem entsprechenden Verfahren zu unterziehen. Sie stellt sicher, dass die Identifizierung, die Sicherheitsüberprüfung, die Prüfung der Verwundbarkeit und die Gesundheitsprüfung auf einheitliche Weise durchgeführt werden. Gleichzeitig sollen die Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland entlastet werden. Zu diesem Zweck ist ein obligatorischer Solidaritätsmechanismus zur Umverteilung von Migranten in Europa vorgesehen.

Nach der Annahme durch den Ministerrat haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um diese Bestimmungen umzusetzen.

Verfahren an der Grenze

Eine der wichtigsten Neuerungen der Reform ist das obligatorische Verfahren an der Grenze. Dieses Verfahren gilt für bestimmte Kategorien von Asylbewerbern (z. B. aus Ländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote). Ziel dieses Verfahrens ist es, an den Außengrenzen der EU schnell zu beurteilen, ob Anträge unbegründet oder unzulässig sind. Personen, die dem Asylverfahren an der Grenze unterliegen, dürfen nicht in das Gebiet der EU einreisen.

Rückführung in „sichere Drittstaaten“

Nach der neuen Regelung können die Mitgliedsstaaten Migranten außerdem in „sichere Drittstaaten“ wie Tunesien oder Albanien zurückschicken, wo sie dann Asyl beantragen müssen. Die Migranten müssen jedoch eine Verbindung zu dem Drittland haben, in das sie zurückgeschickt werden – z. B. durch Verwandte oder ein Studium.

Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Asylbehörde rund 1,1 Millionen Anträge registriert, die höchste Zahl seit 2016, von denen rund 330.000 Deutschland betrafen.

28.06.2024