Landesweit weniger Gewerbesteuereinnahmen im 1. Halbjahr 2024

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Wir kommen auf einen vorherigen Beitrag zurück, in welchem wir über die differenzierte Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der sachsen-anhaltischen Städte und Gemeinden im I. Quartal 2024 berichtet hatten. Nach Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 1,152 Mrd. Euro (brutto) in 2022 konnten die Gemeinden diese Einnahmen 2023 auf 1,341 Mrd. Euro (brutto) weiter ausbauen.

Wie schon im I. Quartal 2024 befürchtet, scheint sich dieser Trend laut einer Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes nicht weiter fortzusetzen. Der schon im I. Quartal 2024 zu beobachtende Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen gegenüber dem I. Quartal 2023 in Höhe von 5,8 Mio. Euro bzw. 1,9 % hat sich im 1. Halbjahr 2024 verstetigt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt,

betrugen die Einzahlungen aus Gewerbesteuer in die Kassen der Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt im 1. Halbjahr 2024 605,8 Mio. Euro. Das bedeutet einen Rückgang um 12,5 Mio. Euro bzw. 2,0 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2023. Die Entwicklung trifft, anders als im I. Quartal, nunmehr insbesondere die kreisangehörigen Gemeinden, die rückläufige Einnahmen von 18,4 Mio. Euro bzw. -3,8 % verzeichnen. In den ersten 3 Monaten im Jahr 2024 stellte sich die Entwicklung noch anders dar. Bis zum 31.03.2024 gab es eine Steigerung bei den kreisangehörigen Gemeinden und einen Rückgang bei den kreisfreien Städten, die nunmehr im 1. Halbjahr auf einen Einnahmezuwachs in Höhe von 5,9 Mio. Euro bzw. +4,3 % blicken. Rückläufige Gewerbesteuereinnahmen wurden, so das Statistische Landesamt, im 1. Halbjahr gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum letztmalig 2014 registriert. Damals lagen die Gewerbesteuereinnahmen insgesamt bei 52,7 % des aktuellen Wertes.

Die 3 kreisfreien Städte verbuchten im 1. Halbjahr 2024 zusammen 142,4 Mio. Euro Gewerbesteuer. Das waren 23,5 % der gesamten Gewerbesteuereinzahlungen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Landeshauptstadt Magdeburg meldete einen Rückgang um 3,8 Mio. Euro, verzeichnete aber unter den kreisfreien Städten mit 68,1 Mio. Euro die höchsten Gewerbesteuereinnahmen. Die Gewerbesteuereinnahmen der Landeshauptstadt Magdeburg stiegen seit der ersten Jahreshälfte 2014 um 65,0 %. Unter den kreisfreien Städten war das die geringste Steigerungsrate. Die Gewerbesteuereinnahmen der Landeshauptstadt Magdeburg betrugen im 1. Halbjahr 2014 pro Kopf 178,80 Euro. Im 1. Halbjahr 2024 waren es mit 285,40 Euro pro Kopf und damit 106,60 Euro mehr. Die kreisfreie Stadt Halle (Saale) erreichte bis zur Jahresmitte mit 53,3 Mio. Euro ihre höchsten Gewerbesteuereinnahmen. Das entsprach einer Steigerung um 12,8 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 und 0,4 % gegenüber dem vorherigen Spitzenwert aus 2022. Die Gewerbesteuereinnahmen waren hier 88,4 % höher als 2014. 220,80 Euro Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf zur Jahresmitte 2024 bedeuten in Halle (Saale) 98,50 Euro je Einwohnerin und Einwohner mehr als 2014. Einen Spitzenwert erreichte auch die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. 21,0 Mio. Euro spülte die Gewerbesteuer im 1. Halbjahr 2024 in die Stadtkasse. Das waren 263,30 Euro pro Kopf, 115,50 Euro pro Kopf mehr als 2014.

Die kreisangehörigen Gemeinden verzeichneten nach jahrelanger Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen zur Jahresmitte 2024 einen Rückgang. Die Gewerbesteuer betrug 463,4 Mio. Euro. Das waren 18,4 Mio. Euro weniger als der Vergleichswert des Vorjahres und entsprach einem Rückgang um 3,8 %. Die Gewerbesteuereinnahmen entwickeln sich nicht kontinuierlich und in der Fläche nicht gleichmäßig. Im 1. Halbjahr 2024 nahmen 91 kreisangehörigen Gemeinden weniger Gewerbesteuer ein als im 1. Halbjahr 2023, in 124 Gemeinden stiegen die Einzahlungen.

Die den Berechnungen zugrundeliegenden Bevölkerungszahlen auf Grundlage des Zensus 2011 werden mit den Zahlen auf Basis des Zensus 2022 im Laufe des Jahres 2024 revidiert.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen sind im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt (https://statistik.sachsen-anhalt.de) zu finden und können dem demnächst erscheinenden Statistischen Bericht „Gemeindefinanzen, Einzahlungen und Auszahlungen; Kassenstatistik 01.01.2024 – 30.06.2024; Schuldenstatistik 30.06.2024“ entnommen werden.

Bewertung:

Nach einer noch positiven Bewertung der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Anhalt im I. Quartal, zeigen sich hier nunmehr offenbar erste Auswirkungen der verhaltenen konjunkturellen Entwicklung. Bei den kreisfreien Städten ließen sich im I. Quartal die Gründe für den starken Einbruch der nicht eindeutig verifizieren. Während die Frühjahrssteuerschätzung von einer rückläufigen Entwicklung um -2,9 % ausging, waren die Einnahmen in den kreisfreien Städten um ein Vielfaches mehr zurückgefallen. Insofern macht starke Aufholung in den Folgemonaten Hoffnung. Die aktuellen Einnahmeentwicklungen in den kreisfreien Städten sind äußerst positiv und liegen mit einem Zuwachs von 4,3 % deutlich über den Erwartungen der Steuerschätzer. Diese positive Entwicklung in den kreisfreien Städten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Entwicklung insgesamt hinter dem Niveau des I. Halbjahres 2023 zurückbleibt, wenngleich der Rückgang sich aktuell moderat geringfügiger darstellt, als in der Frühjahrssteuerschätzung angenommen.

Unberücksichtigt darf bei einer Gesamtbewertung nicht bleiben, dass die durchschnittlichen Steuereinnahmen der ostdeutschen Gemeinden pro Kopf im bundesweiten Vergleich seit vielen Jahren bei ca. 60 % des vergleichbaren Aufkommens westdeutscher Gemeinden stagnieren, was sich bei einer rückläufigen Entwicklung weiter manifestieren dürfte. Dies führt in den neuen Bundesländern zu einer stärkeren Abhängigkeit der Gemeinden von Einnahmen des Landes aus dem jeweiligen kommunalen Finanzausgleich.

Außerdem sind, die zeigt auch die aktuelle Einschätzung des Statischen Landesamtes, die Gewerbesteuereinnahmen bekannter Maßen sehr heterogen verteilt. 91 von 215 kreisangehörigen Städten blicken auf eine rückläufige Entwicklung ihrer Gewerbesteuereinnahmen. Die Entwicklung in diesen 91 Gemeinden ist ursächlich für das Gesamtbild bei den kreisangehörigen Städten

25.09.2024