Steuerfortentwicklungsgesetz verabschiedet

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In abgespeckter Form wurde das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) noch kurz vor Weihnachten von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die verabschiedeten Maßnahmen betreffen vor allem die Einkommensteuer und Anpassungen bei den Veranlagungszeiträumen 2025 und 2026. Für das laufende Jahr resultieren hieraus gemeindliche Mindereinnahmen in Höhe von rund einer Milliarde Euro. Damit verschärft sich die Finanzsituation der Kommunen, deren Kernhaushalte nach den ersten drei Quartalen 2024 bereits ein Minus von 25 Mrd. Euro aufwiesen, weiter. [mehr]

27.01.2025