Bundesrat fordert schnellere Integration in den Arbeitsmarkt
In seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 hat der Bundesrat am 20. Dezember einen Gesetzentwurf mit Änderungen im Asylgesetz zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt beschlossen (BR-Drs. 536/24). Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, Asylbewerbern in Deutschland nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, um Integration zu fördern und die finanzielle Belastung für den Staat zu reduzieren. Der bayerische Vorstoß gemeinsam mit der Mehrheit des Bundesrats ist zu begrüßen. Auch aus kommunaler Sicht ist nicht nachvollziehbar, warum Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen erst nach sechs Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten sollen. Wichtig ist nur, dass das eigene Asylverfahren nicht durch die Arbeitserlaubnis in der Praxis verzögert wird. Gerade aufgrund der zentralen Unterbringung kann ein reguläres Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Unterkunft ein echter „Turbo“ für Integration sein – bspw., wenn ein Einkommen bezogen wird, welches der anschließenden dezentralen Unterbringung und der damit nachfolgenden Eingliederung dienen kann.
Der Entwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern zurück.
Frühe Arbeitserlaubnis unabhängig zur Unterbringung
Die Neuregelungen sehen vor, dass grundsätzlich jedem Ausländer während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhängig von der Art der Unterbringung. Bisher gilt dies nur für Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Ausländer, die verpflichtet sind, in einer solchen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann derzeit frühestens nach sechs Monaten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet werden.
Ressourcen von Ländern und Kommunen ausgeschöpft
Deutschland sei aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten an seiner Belastungsgrenze angelangt, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die finanziellen Ressourcen von Ländern und Kommunen seien nahezu vollständig ausgeschöpft. Gleichzeitig trügen Migrantinnen und Migranten als Menschen und als Fach- und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei. Um einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben anderen Maßnahmen notwendig, arbeitsfähigen Asylbewerbern möglichst frühzeitig den Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ermöglichen.
Der Wunsch zu arbeiten
Neben dem Wunsch von Asylbewerberinnen und -bewerbern, schnell am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen, erwarte auch die Gesellschaft, dass diejenigen arbeiten, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität erfahren.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der sodann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.