Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB)
Gründung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz
Ein wesentliches Ergebnis und die Lehre aus der Flutkatastrophe im Jahr 2021 war die Gründung des Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) von Bund und Ländern im Juni 2022. Grundlage für das GeKoB ist eine Vereinbarung des Bundes und der Länder. Neben der Geschäftsstelle des GeKoB sitzen aktuell sechs Länder (Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) mit ständigen Vertretungen im GeKoB in Bonn. Zudem sind fünf Bundesinstitutionen (BMI, BBK, Bundespolizei, Bundeswehr und THW) mit Präsenzvertretern in Bonn.
Die Einrichtung eines gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz wurde auch auf kommunaler Ebene begrüßt. Die zunehmende Zahl unvorhergesehener und außergewöhnlicher Ereignisse wird alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden und Organisationen auf allen Ebenen vor immense Herausforderungen stellen. In der Energiekrise und Gasmangellage sind die erkennbaren Defizite in den föderalen Strukturen einmal mehr deutlich geworden: durchgängige Krisenstabsstrukturen sind nicht flächendeckend vorhanden, das Ressortprinzip blieb in Kraft, die Informationshoheit und vorhandene Ressourcen sind unklar, die Umsetzbarkeit von Maßnahmen wird nicht ausreichend berücksichtigt, Rechtsauskünfte wurden nicht gegeben, nicht normierte Strukturen etablieren sich, die kritische Infrastruktur ist nicht ausreichend vorbereitet.
Aufgaben des GeKoB
Arbeitsthemen des GeKoB sind aktuell:
- ein nationaler Lagebericht Bevölkerungsschutz;
- ein Register für Spezialressourcen
- ein digitales nationales Lagebild.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausrichtung des GeKoB strategisch/organisatorisch und nicht operativ/taktisch ist. Seites des GeKoB ist also keine direkte Beratung bzw. Unterstützung der kommunalen Ebene im Krisenfall vorgesehen oder aktuell leistbar.
Einbindung der kommunalen Ebene ins GeKoB
Diese bestehenden Defizite müssen deutlich reduziert werden, um einen effektiven und schlagkräftigen Katastrophen- und auch Zivilschutz sicherzustellen. Das GeKoB kann hierfür eines der Scharniere sein. Wichtige Voraussetzung ist aber, dass die kommunale Ebene in die Arbeit des GekoB verbindlich eingebunden wird. Es geht dabei nicht nur um die klare Zuständigkeit der kreisfreien Städte und Kreise als untere Katastrophenschutzbehörden. Es geht vor allem auch darum, dass die Planungen des Bundes und der Länder für jedes Szenario des Katastrophenschutzes ebenso wie der zivilen Verteidigung davon ausgehen, dass die kommunale Ebene operativ die jeweils erforderlichen notwendigen Maßnahmen umsetzen soll.
Leider ist bislang über einen Letter of Intent zur grundsätzlichen Mitarbeit des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages im GeKoB hinaus nichts Konkretes verabredet. Daher haben sich die beiden kommunalen Spitzenverbände mit dem beigefügten Schreiben erneut an die Vorsitzenden des Lenkungskreises des GeKoB gewandt.
Über Ob und Wie der Mitwirkung an den Projekt-/Arbeitsgruppen und den regelmäßigen Jour Fixes des GeKoB befindet der Lenkungskreis. Neben den Kommunalen Spitzenverbänden haben auch die fünf Hilfsorganisationen jeweils einen Letter of Intent zur Mitarbeit im GeKoB unterzeichnet.
Eine Einbindung in die fachliche und strategische Arbeit des GeKoB ist unerlässlich. Insbesondere zu dem Vorhaben eines digitalen Lagebilds ist die kommunale Eben entscheidend für die Datenlieferung. In der nächsten Sitzung des Lenkungskreises des GeKoB Mitte April soll die Frage der zukünftigen Einbindung der kommunalen Ebene und der Hilfsorganisationen zwischen Bund und Ländern diskutiert werden.
Maßnahmen der Länder
Die Flutkatastrophe im Jahr 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat zu einem neuen Denken im Katastrophenschutz und der notwendigen Überprüfung der Katastrophen-schutzstrukturen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene geführt. Die beiden betroffenen Länder haben die Katastrophe jeweils aufgearbeitet: Nordrhein-Westfalen mit Empfehlungen eines interdisziplinären Kompetenzteams Katastrophenschutz und einem 15-Punkte-Plan (Abschlussbericht „Katastrophenschutz der Zukunft“). In Rheinland-Pfalz hat der Landtag einer Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ einberufen, die Ende Oktober 2023 ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen vorgelegt hat.
Ein wichtiges Ergebnis in beiden Prozessen ist die Einrichtung einer landeseigenen Stelle für den Katastrophenschutz, in Rheinland-Pfalz eine neue 24/7 Landesbehörde mit Sitz in Koblenz, in Nordrhein-Westfalen einen 24/7 Leitungs- und Koordinierungsstab mit Sitz in Düsseldorf.