Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz

hochwasser

Die Innenministerkonferenz hat sich am 03. Juni 2022 auf die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (GeKoB) geeinigt und mit einer Verwaltungsvereinbarung die Gründung vollzogen. Das übergeordnete Ziel des GeKoB ist, die koordinierte Zusammenarbeit aller Partner im Bevölkerungsschutz zu stärken. Dadurch sollen Verbesserungspotenziale sowohl in der organisationsübergreifenden Vernetzung als auch im Ressourcenmanagement erschlossen werden. Im GeKoB werden alle wichtigen Partner des Bevölkerungsschutzes vertreten sein. Als zentraler, leistungsstarker Knotenpunkt ergänzt es so das Hilfeleistungssystem in Deutschland.

Die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz im Sommer 2021, der Krieg in der Ukraine und andere Lagen haben gezeigt, dass komplexe Krisen eine große Tragweite entwickeln und nationale Koordinierung erforderlich ist.

Zusammensetzung und kommunale Beteiligung

Den Kern des Kompetenzzentrums bilden die Innenministerien und Innensenatsverwaltungen der Länder und des Bundes. Darüber hinaus können kommunale Vertreter entsandt werden. Die Kosten für die kommunale Beteiligung müssen Bund und Länder tragen. Für den Bund werden sich zusätzlich auch das Technische Hilfswerk, die Bundeswehr und die Bundespolizei am Kompetenzzentrum beteiligen. Je nach Lage sollen weitere Fachbehörden mit entsprechenden Aufgaben oder entsprechender Expertise hinzugezogen werden, wie derzeit das Robert Koch-Institut. Weiterhin können sich Hilfsorganisationen und Partner auf kommunaler Ebene, wie beispielsweise Feuerwehren, auf Grundlage individueller Vereinbarungen einbringen. Das GeKoB unterstützt Bund und Länder bei Krisenstabsaufgaben und -funktionen auf operativer Ebene, ohne die gesetzliche Kompetenzverteilung zwischen Bund (Zivilschutz) und Ländern (Katastrophenschutz) zu verschieben. Somit werden Krisenlagen weiterhin von den zuständigen Behörden vor Ort geführt.

Geplante Arbeitsweise des GeKoB

Eine entscheidende Weichenstellung des GeKoB wird die alltägliche und dauerhafte Vernetzung aller Beteiligten sein. Damit soll erreicht werden, dass eine Zusammenarbeit nicht erst beim Eintritt einer Krise beginnt, sondern vorher etabliert wird. Ganz nach der Devise „vor die Lage kommen“, zielt das Kompetenzzentrum durch datenbasierte Prognosen, gemeinsame Lagebilder oder durch Ressourcenregister auf schnelle Handlungsfähigkeit in Krisensituationen ab. Fähigkeiten und Wissen aller beteiligten Partner stehen für die Krisenbewältigung zur Verfügung, um Auswirkungen von Krisen in Zukunft besser zu minimieren. Das Gemeinschaftsvorhaben von Bund und Ländern stellt einen Paradigmenwechsel in der Zusammenarbeit dar und wird beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) angesiedelt. Das BBK ist damit sowohl Gastgeber als auch wichtiger fachlicher Partner des Kompetenzzentrums.

Anmerkung:

Die Vereinbarung der Innenminister ist ein wichtiger Zwischenschritt für mehr Sicherheit im Bevölkerungsschutz. Jedoch sollen im Rahmen der aktuellen „Pilotphase“ die Rollen der Partner und die Abläufe weiter abgestimmt werden. Dafür müssen die Krisenmanagementstruktur insoweit tatsächlich angepasst und das BBK so gestärkt werden, dass die Bundesbehörde in die Lage versetzt wird, kurzfristig ein digitalisiertes 360°-Lagebild erstellen zu können. Dies ist insbesondere für Großlagen, also überregionale Schadensereignisse zweckmäßig. Aber: Ohne Daten kein Lagebild. Eine wesentliche Voraussetzung, damit das GeKoB mit 360°-Lagebildern und anderen Dienstleistungen für alle Akteure einen echten Mehrwert bieten kann, ist ein umfassendes effektives Meldesystem einschließlich Früherkennung, Erfassung, Darstellung und Bewertung der Situation in Deutschland auf Bundes-, Länder und Kommunalebene. Ein derartiges Meldesystem auch außerhalb dieser Fälle würde die Prognosefähigkeit für kritische Lagen auf Bundesebene und die Ressourcenkoordination essentiell verbessern.

07.07.2022