Geschlechtergerechte Sprache in Formularen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2020
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, mit der die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken und -formularen durchgesetzt werden sollte. Das Urteil des Bundesgerichtshofs, der einen entsprechenden Anspruch abgelehnt hatte, hat damit Bestand.
LKT Rundschreiben Nr. 453/2020 [PDF-Dokument: 67 kB]
06.07.2020