Gesetz über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheits- aufgaben im Land Sachsen-Anhalt (DiFuG LSA) vom 18.02.2020 (GVBl. LSA S. 24)
Mit E-Mail-Rundschreiben vom 01.11.2018 hatten wir über den Referentenentwurf eines Gesetzes über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Sachsen-Anhalt (DiFuG LSA) mit der Möglichkeit zur Stellungnahme berichtet. Dieser Entwurf enthielt, bis auf die Aufnahme von Regelungen zu einem Nutzerbeirat, gegenüber dem Vorgängerentwurf vom März 2017 keine inhaltlichen Änderungen. Vor allem fehlte der von der Landesgeschäftsstelle geforderte Mehrbelastungsausgleich.
Das Präsidium lehnte den Entwurf in seiner 181. Sitzung am 26.11.2018 ab. Dementsprechend nahm die Landesgeschäftsstelle zu dem Referentenentwurf gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 17.12.2018 erneut kritisch Stellung.
Des Ministeriums für Inneres und Sport gab der Landesgeschäftsstelle mit Schreiben vom 15.04.2019 erneut die Gelegenheit, zu dem vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf, Stellung zu nehmen.
In unserer Stellungnahme vom 09.05.2019 trugen wir abermals Bedenken gegen den Gesetzentwurf vor und forderten ergänzende Regelungen, um den Belangen der Kommunen Rechnung zu tragen, insbesondere:
- die Aufnahme einer Obergrenze für die jährliche Kostenbeteiligung der Kommunen (§ 2 Abs. 2 DiFuG LSA),
- die Verankerung der Mitwirkungsmöglichkeit der Kommunem im Nutzerbeirat (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 DiFuG LSA), um sich bei den erforderlichen technischen, taktischen und organisatorischen Festlegungen einbringen zu können,
- eine Verpflichtung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zur Teilnahme am Digitalfunk, um die faktisch bestehende Nutzungspflicht auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen,
- die Regelung des Mehrbelastungsausgleichs gemäß Art. 87 Abs. 3 LVerf LSA.
Auch diese Stellungnahme wurde in dem von der Landesregierung am 28.08.2019 in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf (LT-Drs. 7/4567 vom 26.06.2019) nicht aufgegriffen.
Die erste Beratung des Gesetzesentwurfes am 28.08.2019 fand ohne Debatte statt. Er wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit Schreiben vom 16.09.2019 räumte der Ausschuss für Inneres und Sport der Landesgeschäftsstelle die Möglichkeit ein, zu dem Gesetzentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. In der Stellungnahme vom 27.09.2019 forderte die Landesgeschäftsstelle erneut die oben dargelegten ergänzenden Regelungen.
In der zweiten Beratung am 30.01.2020 beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt - ebenfalls ohne Debatte - das Gesetz ohne die Stellungnahme des SGSA aufzugreifen, insbesondere ohne den erforderlichen Mehrbelastungsausgleich.
Das Gesetz ist am 26.02.2020 in Kraft getreten.