Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist im Bundesgesetzblatt verkündet und im Wesentlichen am 28. März 2020 in Kraft getreten. Damit wird auch der vom Bundestag bereits am 25. März 2020 gefasste Beschluss wirksam, durch den das Parlament festgestellt hat, dass in Deutschland wegen des SARS-CoV-2-Virus eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht. Das Bundesministerium für Gesundheit verfügt daher nunmehr über weitreichende Kompetenzen auf dem Gebiet des Infektionsschutzrechtes.
LKT Rundschreiben Nr. 216/2020 [PDF-Dokument: 71 kB]