Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union (DSAnpG EU LSA) beschlossen
Wir hatten im März 2019 mit einem Beitrag die Inhalte des Gesetzentwurfes der Landesregierung vorgestellt, der in der Sitzung des Landtages in erster Lesung am 31.01.2019 behandelt wurde.
Im Rahmen der Ausschussberatungen hatte der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport. Bedenken gegen den Gesetzentwurf haben wir nicht vorgetragen.
Der Landtag befasste sich in seiner Sitzung am 30.01.2020 in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf. Grundlage war die vom Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitete Beschlussempfehlung (LT-Drs. 7/5392). Im Ergebnis der Ausschussberatungen ergaben sich keine wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes, soweit die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden von den Regelungen betroffen sind.
Darüber hinaus lag dem Landtag ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktion (LT-Drs. 7/5573) vor, mit dem Art. 9 des Gesetzentwurfes (Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt) durch eine Vorschrift ergänzt wird, wonach für Auskünfte und Auszüge aus der Liegenschaftskarte über die in § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt genannten Inhalte kein berechtigtes Interesse dargelegt werden muss.
Der Landtag beschloss das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport sowie den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen jeweils einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und AfD.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt außer Kraft.