Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität; Aussetzung der Ausfertigung und geplante Nachbesserung
Mit einem vorherigen Beitrag hatten wir über die geplante Nachbesserung des bereits am 18.06.2020 durch den Bundestag und am 03.07.2020 durch den Bundesrat beschlossenen Gesetzes berichtet. Das im Rahmen dieser Nachbesserung durch den Bundestag am 28.01.2021 beschlossene Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft verfehlte allerdings die im Bundesrat erforderliche Mehrheit. Die Bundesregierung hat deshalb am 24.02.2021 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest. Zum Hintergrund ist auf folgendes hinzuweisen:
Das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft dient der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.05.2020. Dementsprechend sollten nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen im Telekommunikationgesetz und mehreren Fachgesetzen des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, geschaffen werden.
Im Ergebnis wurde auch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Sommer 2020 gestoppt, das bereits zur Unterzeichnung dem Bundespräsidenten vorlag. Das Gesetz sieht als wesentliche Neuregelung vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) eine zentrale Meldestelle einrichtet, der die Betreiber sozialer Netzwerke strafrechtlich relevante Hasspostings zur Prüfung zu übermitteln haben. Stuft das BKA die Meldungen als strafrechtlich relevant ein, werden die Fälle für die weitere Bearbeitung im Fall eines Ermittlungsverfahrens den Staatsanwaltschaften in den Bundesländern übermittelt. Im Rahmen dessen erfolgt die sog. Bestandsdatenauskunft, die es den Sicherheitsbehörden ermöglicht, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen.
Anmerkung:
Durch die Ablehnung des Bundesrates kann das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität erneut nicht in Kraft treten. Das Gesetz wird angesichts der besorgniserregenden Zunahme der Hasskriminalität gerade im Netz und in sozialen Netzwerken – vor allem gegenüber Kommunalpolitikern und Beschäftigten in der Verwaltung – dringend benötigt. Es beinhaltet wichtige Instrumente, wie etwa den verstärkten Strafrechtsschutz kommunaler Amts- und Mandatsträger sowie die Lösch- und Meldepflicht von Hasspostings gegenüber der Zentralstelle beim Bundeskriminalamt. Das Gesetz ist neben der verstärkten Präventions- und Aufklärungsarbeit ein zentraler Baustein im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz. Den haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitikern muss dringend der Rücken für ihr tägliches Engagement gestärkt werden, sonst droht ein irreparabler Schaden für unsere Demokratie. Das Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz muss zum Schutz aller Betroffenen und der Demokratie dringend verstärkt werden. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.