Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

gesetz paragraph rect

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz) vom 22.11.2020 (BGBl. I S. 2466) tritt im Wesentlichen am 01.12.2021 in Kraft.

Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz sieht eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor. Ferner werden die Wirkungen des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) einem eigenen Abschnitt des Achten Buches der ZPO geregelt. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Einsparmöglichkeiten auf dem P-Konto erweitert.

Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zur Nachzahlung von besonderen Leistungen, zur Erteilung und Anerkennung von Bescheinigungen für die Erhöhung des unpfändbaren Grundfreibetrages sowie zum P-Konto in der Insolvenz. Zudem erfolgen künftig jährlich Anpassungen der Pfändungsfreigrenzen (Inkrafttreten: 01.08.2021). Schließlich erweitert das Gesetz den Pfändungsschutz für Gegenstände, die zur Ausübung von Religion und Weltanschauung bestimmt sind, ebenso den Vollstreckungsschutz für Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.

21.12.2020