Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Ernährungssicherstellung und Ernährungsnotfallvorsorge in Sachsen-Anhalt (ENVZG LSA) beschlossen

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Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 21.04.2021 in zweiter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Ernährungssicherstellung und Ernährungsvorsorge in Sachsen-Anhalt in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (LT-Drs. 7/7520) ohne Debatte beschlossen. Wir informierten dazu bereits mit E-Mail-Rundschreiben vom 22.04.2021.

Damit bleiben für die Aufgaben nach dem Ernährungssicherstellungs – und Vorsorgegesetz (ESVG) weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt zuständig.

Evaluierungsklausel wurde nicht aufgenommen

Die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagene Änderung des § 8 mit dem Ziel einer Evaluierung der Aufgaben, der kostenmäßigen Auswirkungen und des finanziellen Ausgleichs hinsichtlich des Aufgabenmehrbestands werde nicht aufgegriffen. Geändert wurde jedoch der Erfahrungszeitraum in § 8 Abs. 1. Danach werden die kostenmäßigen Auswirkungen des Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von nunmehr 3 Jahren, nicht wie bisher vorgesehen nach 5 Jahren, nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände überprüft. Eine Evaluierung der Aufgabenübertragung findet allerdings nicht statt.

Keine zusätzlichen Kosten?

Die wahrzunehmenden Aufgaben gehören zum übertragenen Wirkungskreis (staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung). Die Landesregierung geht davon aus, dass die mit der Aufgabenübertragung verbundenen Kosten weiterhin entsprechend den bis 2017 zugewiesenen Aufgaben der Ernährungssicherstellung und Ernährungsvorsorge im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches (FAG) durch das Land abgegolten sind. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich dieser Auffassung angeschlossen.

21.05.2021