Gesetzentwurf zur personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
Im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags fand eine Anhörung zu einem Artikelgesetz statt, mit dem die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gestärkt werden soll. Hintergrund ist die Zeitenwende der Bundeswehr. Generell gilt es, im Interesse der Bundeswehrstandorte die Bedingungen für die Soldatinnen und Soldaten zu verbessern, etwa für jene, die derzeit an der Nato-Ostflanke stationiert sind.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ sollte noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Diese Ansicht teilte die Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am 16.12.2024 geladenen Experten.
Teilnehmer der Anhörung waren: Der Kommandeur der Panzerbrigade 45 in Litauen, Brigadegeneral Christoph Huber; Oberst André Wüstner, Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbandes; Dr. Gerd Landsberg, Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes; Andreas Eggert vom Bund Deutscher EinsatzVeteranen; Professor Carlo Masala von der Universität der Bundeswehr München; Generalleutnant Alfons Mais, Inspekteur des Heeres sowie Lühr Henken vom Bundesausschuss Friedensratschlag.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die finanziellen Leistungen für Soldatinnen und Soldaten im Ausland zu erhöhen. Dies solle vor allem für das Personal gelten, das in der noch aufzubauenden Brigade in Litauen eingesetzt wird. Geplant ist, den Anwendungsbereich von Verpflichtungsprämien für Zeitsoldaten auszuweiten und die Vergütung für Mehrarbeit oder für besondere zeitliche Belastungen neben den Auslandsdienstbezügen zu ermöglichen. Zur Verbesserung der sozialen Absicherung sollen zudem die Anwendungsbereiche der Einsatzversorgung und der einmaligen Unfallentschädigung ausgeweitet und die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit oder Tod verbessert werden. Auch die Übergangsbeihilfe bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren für Zeitsoldaten soll erhöht werden.
Dr. Gerd Landsberg, Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Mitglied im Beirat Innere Führung, sprach sich „angesichts des steigenden Fachkräftemangels“ für die komplette Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen aus. Gerade die Kommunen seien in großem Umfang auf qualifizierte ehemalige Soldatinnen und Soldaten angewiesen, sagte Landsberg. Kritisch blickte er auf die geplanten Arbeitszeitregelungen. Zwar bestehe kein Zweifel, dass die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöht werden muss. Jedoch entstehe der Eindruck, „dass künftig nahezu grenzenlos über die Arbeitszeit der Truppe verfügt werden könnte“.
Laut Landsberg seien keine ausreichenden Kompensationen für diese Belastungen vorgesehen. Er brachte die Idee eines Dienstzeitkontos ins Spiel. Dieses könne auch längerfristig laufen. „Warum soll nicht ein Zeitsoldat ansammeln dürfen, und dann statt nach zwölf Jahren schon nach elf Jahren aus dem Dienst ausscheiden“, lautete seine Anregung. Mit Blick auf die Brigade in Litauen forderte er, eine zuverlässige und finanzierte Pendelmöglichkeit für die Soldatinnen und Soldaten zu gewährleisten.