Grundsteuereinnahmen steigen

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Das Statistische Landesamt informiert, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer B ebenso wie die Einnahmen aus der Grundsteuer A seit Jahren kontinuierlich steigen.

Grundsteuer B

2021 verzeichneten die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt 244,5 Mio. Euro Einnahmen aus Grundsteuer B. Die Einzahlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft stiegen das 13. Jahr in Folge. Vor 10 Jahren standen den Gemeinden 32,4 Mio. Euro weniger Grundsteuer B und vor 20 Jahren 55,4 Mio. Euro weniger Einzahlungen aus Grundsteuer B zur Verfügung.

2021 verbuchten die 215 kreisangehörigen Gemeinden 175,7 Mio. Euro Grundsteuer B. Das entsprach einem Anteil von 71,8 % der gesamten Grundsteuer-B-Einzahlungen in Sachsen-Anhalt. Die Entwicklung in den einzelnen Gemeinden stellte sich unterschiedlich dar. 77 kreisangehörige Gemeinden erreichten nicht das Niveau des Vorjahres (-1,0 Mio. Euro). Eine Steigerung gegenüber 2020 verzeichneten 138 kreisangehörige Gemeinden (+2,5 Mio. Euro).

Im Durchschnitt ergaben sich 2021 für die kreisangehörigen Gemeinden 108,36 Euro Grundsteuer B pro Kopf. 151 (70,2 %) Gemeinden erreichten diesen Betrag nicht.

2021 verbuchten die 3 kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt 68,8 Mio. Euro Grundsteuer B. Die höchsten Einzahlungen meldete die Landeshauptstadt Magdeburg. Mit einer Steigerung von fast 0,2 Mio. Euro erreichte die Landeshauptstadt 31,9 Mio. Euro Grundsteuer B. Die Stadt Halle (Saale) verbuchte 25,6 Mio. Euro, 6,3 Mio. Euro weniger als die Landeshauptstadt, aber ebenfalls mehr als 2020 (+0,1 Mio. Euro). Dessau-Roßlau verzeichnete das 2. Jahr in Folge einen Rückgang auf nunmehr 11,4 Mio. Euro. Dennoch ergab sich im Pro-Kopf-Vergleich für Dessau-Roßlau 2021 mit 144,81 Euro pro Kopf der höchste Wert unter den kreisfreien Städten, gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg mit 135,52 Euro pro Kopf und Halle (Saale) mit 107,63 Euro pro Kopf.

Erst mit dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts zu zahlen sein. Dafür werden für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen ermittelt. Durch die Anpassung des Hebesatzes durch die Gemeinden soll die Grundsteuerreform für die Gemeinden möglichst aufkommensneutral sein. [mehr]

08.07.2022