Grundsteuerreform;
Information über erteilte Zwischennachricht der Finanzverwaltung nach Einspruch gegen Grundlagenbescheid(e)

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Das Ministerium der Finanzen (MF) hat darüber informiert, dass ab dem 02.12.2024 zentral durch das Ministerium per Serienbrief Zwischennachrichten mit verschiedenen, fallgruppenbezogenen Informationen zu laufenden Einspruchsverfahren gegen die Grundsteuerwert- und/oder Grundsteuermessbescheide an die Einspruchsführer versandt werden. Welche fallgruppenbezogene Zwischennachricht der jeweilige Einspruchsführer erhält, richtet sich nach dem Inhalt der Einspruchsbegründung. Insbesondere wird unterteilt nach:

  • Einsprüche mit individueller Einspruchsbegründung (Anlage 1),
  • ausschließlich auf verfassungsrechtliche Bedenken gestützte Einsprüche (Anlage 2) und
  • Einsprüche, die sowohl individuell begründet als auch auf verfassungsrechtliche Bedenken gestützt werden (sogenannte Mischfälle, Anlage 3).

Die Zwischennachrichten haben den aus den Anlagen ersichtlichen Inhalt (siehe Anlage).

Insgesamt werden landesweit 92.664 Zwischennachrichten erstellt und versandt. Mit den Zwischennachrichten wird den betroffenen Einspruchsführern der Eingang des jeweiligen Einspruchs bestätigt. Ferner werden ihnen einige wesentliche Informationen zum Einspruchsverfahren gegeben.

Unter anderem werden die Einspruchsführer in den Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass von der Einspruchseinlegung und der Verfahrensruhe unabhängig eine Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde erfolgen wird und – um etwaige Nachteile (z. B. Säumniszuschläge) zu vermeiden – die von der Gemeinde festgesetzten Beträge auch fristgerecht zu zahlen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung der von der Kommune festgesetzten Grundsteuer nur dann und nur insoweit unterbleiben kann, als dem Einspruchsführer Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt worden ist. Sollte von Seiten der Finanzverwaltung eine (teilweise) Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheides gewährt worden sein, wird die Gemeinde eine entsprechende Information erhalten (haben).

Mit der Erteilung der Zwischennachrichten soll der Auskunftsbedarf der vielen Einspruchsführer bei der Versendung der Grundsteuerbescheide durch die Gemeinden zumindest teilweise vorab gedeckt werden, um den Telefon- und Besucherverkehr in diesem Zusammenhang bei den Gemeinden und den Finanzämtern zu reduzieren.

Des Weiteren hat das MF angekündigt, dass die Landesgeschäftsstelle in Kürze ein Schreiben mit Hilfestellungen zur Handhabung des Grundsteuerhebesatzgesetzes Sachsen-Anhalt bei den Hebesatzentscheidungen der Kommunen erhalten wird. Dieses Schreiben befindet sich im Ministerium aktuell in Abstimmung. Weitere Informationen dazu erfolgen unverzüglich in gewohnter Art und Weise.

[Anlage]

22.01.2025