Gutachten zur Zukunft der Naturgefahrenversicherung liegt vor

dorf straße

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) hat Anfang März d. J. ein Gutachten zur Zukunft der Naturgefahrenversicherung von Wohngebäuden vorgestellt. Nach Auffassung des Sachverständigenrats ist eine präventive Versicherung von Wohngebäuden gegen Naturkatastrophen wirksamer und nachhaltiger als die Bereitstellung von Ad-hoc-Mitteln im Katastrophenfall.

Der dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zugeordnete SVRV soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis das für den Verbraucherschutz und die Verbraucherpolitik zuständige Bundesministerium bei der Gestaltung der Verbraucherpolitik unterstützen.

Ausgangspunkt für die Untersuchung des SVRV war die starkregenbedingte Flutkatastrophe im Ahrtal im vergangenen Jahr. Die Bundesregierung stellte 30 Mrd. Euro unter anderem für den Wiederaufbau unversicherter Wohngebäude bereit. Zudem war das Jahr 2021 das bisher teuerste Naturgefahrenjahr für die Versicherer.

In seinem nun vorgelegten Gutachten schlägt der SVRV eine Versicherungspflicht für Wohngebäude vor. Nach einer eigens durchgeführten repräsentativen Umfrage sei diese von der Bevölkerung mehrheitlich akzeptiert. Auch enthält das Gutachten eine intensive Auseinandersetzung mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen. Der Hauptvorteil einer Versicherungspflicht gegenüber anderen Reformmodellen sei ein flächendeckender Versicherungsschutz.

Anmerkung:

Die Diskussion um die Einführung einer Versicherungspflicht dürfte schwierig bleiben. So wäre etwa im Falle der Einführung einer Pflichtversicherung nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch die Frage, ob Versicherte in einer besonders gefährdeten Region mehr zahlen müssten als andere, zu klären. Bereits 2019 hatte der Sachverständigenrat eine Versicherungspflicht vorgeschlagen - was aber keine politische Umsetzung fand. 2017 hatte eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister noch durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Pflichtversicherung angeführt.

Bis Juni 2022 wird sich nun erneut eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz mit den Vorschlägen befassen und dann ihre Prüfungsergebnisse vorlegen. Die Debatte über eine Versicherungspflicht sei „auf der politischen Agenda“ und werde auch im Lichte der Flutkatastrophe 2021 und drohender weiterer Extremereignisse neu bewertet.

Unklar ist aus kommunaler Sicht bislang, wie eine mögliche Versicherungspflicht in der Praxis umgesetzt und nachvollzogen werden kann. Hier erscheint es nicht ausgeschlossen, dass auf Datenbestände bei den Kommunen zurückgegriffen werden muss. Diese Frage wird daher engmaschig beobachtet.

Das vollständige Gutachten kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.svr-verbraucherfragen.de

27.04.2022