Gute Logistik für lebenswerte Innenstädte
Der wachsende Onlinehandel bewirkt, dass die Anzahl der Paketsendungen Jahr für Jahr steigt und im Jahr 2020 auf ca. 4 Mrd. Sendungen zusteuert. Die damit verbundenen urbanen Verteilerverkehre werden ebenfalls stetig steigen und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nach sich ziehen. Dieser Wachstum erzeugt zusätzlichen Verkehr, der trotz Bemühungen der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP-Dienste) die Kilometerleistungen pro Lieferung zu verringern und entsprechende Logistikkonzepte effizienter zu gestalten, organisiert werden muss.
Dafür werden zusätzliche Verkehrsflächen, die für innerörtliche Verkehre zur Verfügung stehen, benötigt, diese sind allerdings nicht vorhanden und vielerorts nur begrenzt. Die Kommunen müssen Nutzungskonkurrenzen im öffentlichen Raum mit Beladen der Lebens- und Aufenthaltsqualität, des Umweltschutzes und des flüssigen Verkehrs in Einklang bringen.
Die Flächenbedarfe im öffentlichen Raum müssen zwischen dem vorhandenen Einzelhandel und der Auslieferung an diese Geschäfte sowie den wachsenden Onlinehandel koordiniert werden.
Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Handelsverband Deutschland und der Bundesverband Paket und Expresslogistik e.V. haben daher gemeinsam folgende Ziele und Maßnahmen erarbeitet um sich dieser Situation zu stellen.
1. Fossil betriebene Wirtschaftsverkehre in Städten und Gemeinden auf alternative Antriebstechnologien und Methoden umstellen.
Die KEP-Dienste werden ihre Fahrzeuge im Auslieferungsverkehr verstärkt und sukzessive auf alternative Antriebe umstellen, um der Immissionssituation in Kommunen Rechnung zu tragen, Beiträge zur Verringerung von Klimaschadstoffen zu leisten und konventionell angetriebene Fahrleistungen zu substituieren. Die unterzeichnenden Verbände werden die Förderung einer sukzessiven Umstellung auf alternative Distributionsformen, die motorisierten Verkehre vermeiden, und der hierfür erforderlichen Fahrzeuge und ergänzenden Infrastruktur gegenüber den Fördermittelgebern aktiv vertreten.
2. Stadtverträglichkeit der Logistik erhöhen – Logistikkonzepte optimieren/Fahrleistungen verringern/Auslastungen verbessern.
Die KEP-Dienste sind bestrebt, die aus der Stadtlogistik resultierenden Belastungen für die Kommunen und ihre Bevölkerung zu verringern. Diese drücken sich in verkehrlichen Überlastungen, Luft- und Lärmbelastungen aus. Das Verkehrsaufkommen muss reduziert, Emissionen verringert und die Verträglichkeit der Logistikverkehre erhöht werden. Hierzu werden die KEP-Dienste ihre Logistikkonzepte weiter optimieren, Formen der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Anbietern ausweiten, wenn sie der Verringerung des Verkehrsaufkommens dienen und für den jeweiligen Zweck und Einsatzort geeignete Fahrzeuge einsetzen.
3. Umgang mit gewerblichem Lieferverkehr in Fußgängerzonen mit Einfahrverboten klären.
Insbesondere in Fußgängerzonen besteht künftig auch tagsüber erhöhter Bedarf an Lieferverkehr. Ansässige Händler sind auf kleinteilige und taggenaue Belieferung angewiesen und reagieren auf die Anforderungen des E-Commerce und der „Same Day Delivery". Sie werden künftig zunehmend den Versand aus dem Laden heraus am selben Tag anbieten. Derartige Verkehre müssen das Primat der Sicherheit des Fußverkehrs beachten und sollen sich verstärkt auf Lasten fahrräder und fußläufige Transporthilfen stützen. Sie gewährleisten abgestimmte Möglichkeiten der Abholung aus den Geschäften auch in Fußgängerzonen mit der Möglichkeit einer Warenaus- lieferung entsprechend den Kundenwünschen. DST und DStGB empfehlen ihren Mitgliedern, versuchsweise Befreiungen von Einfahrverboten oder zeitlichen Zufahrtbeschränkungen für Lastenräder und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und den rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Soweit die rechtlichen Möglichkeiten nicht bestehen sollten, werden sich die unterzeichnenden Verbände für entsprechende Regelungen auf Bundes- und Landesebene verwenden. Zudem fordern die Verbände Bund und Länder auf, Mittel für die wissenschaftliche Begleitung stadtverträglichen Logistikverkehrs bereitzustellen.
4. Privilegierte Ladezonen ausweisen und freihalten.
DST und DStGB wirken darauf hin, dass die Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit einräumen, anhand der örtlichen Bedingungen (weitere) Privilegierungen (Ladezonen) auszuweisen, damit städtischer Wirtschaftsverkehr erleichtert abgewickelt und das Parken in zweiter Reihe reduziert werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass sich Lieferzonen sowohl räumlich integrieren lassen (Platzverfügbarkeit) und dass die Verkehrskapazität für den Gemeingebrauch nicht unangemessen beschränkt wird (Kapazität des Straßeraumes). Jegliche Privilegierung muss mit einem nachweisbaren Mehrwert für den Gemeingebrauch verbunden sein. Dies erfordert auch, Fehlverhalten unrechtmäßig in Ladezonen haltender oder parkender Fahrzeuge konsequent zu ahnden.
5. Mikro-Depots im Immobilienbestand fördern – Rechtssicherheit für Mikro-Depots schaffen.
Stationäre und mobile Mikro-Depots können die Zustellungswege auf der „letzten Meile" verkürzen helfen und damit den Einsatz von Lastenfahrrädern oder fußläufigen Transporthilfen für die Zustellung fördern.
Bevorzugt sollen leerstehende oder ungenutzte Immobilien auf ihre Eignung als stationäre dezentrale Mikro-Depots, die von den Dienstleistern gemeinsam genutzt werden können, geprüft werden. DST und DStGB empfehlen, diese in ein ggf. vorhandenes kommunales Einzelhandels- und Verkehrskonzept zu integrieren.
Mobile Mikro-Depots sind Nutzfahrzeuge oder Container, die durch die KEP-Anbieter an geeigneten Orten in urbanen Zustellbezirken abgestellt werden. DST und DStGB sehen eine bessere Genehmigungsfähigkeit der mobilen Mikro-Depots, wenn alle örtlichen KEP-Anbieter die mobilen Mikro-Depots gebündelt abstellen. DST und DStGB empfehlen ihren Mitgliedern, Sondernutzungen von Verkehrsflächen an hierfür geeigneten Standorten unter dieser Voraussetzung zu prüfen und einzuräumen. Die Einordnung der Mikro-Depots richtet sich nach verkehrlichen, städtebaulichen und gestalterischen Kriterien. Die unterzeichnenden Verbände sehen ein probates Verfahren darin, exemplarische und ihren Grundprinzipien nach vervielfältigbare Musterlösungen für das Abstellen von mobilen Mikro-Depots bspw. in Modellstädten der Stadtlogistik im Wege von Werkstattverfahren, bspw. begleitet durch die Bundesstiftung Baukultur, zu planen und zu bauen.
6. Entzerrung der Verkehrslastspitzen durch Nachtbelieferung prüfen.
Die unterzeichnenden Verbände empfehlen die Prüfung von alternativen oder ergänzenden Versorgungskonzepten im Handel. Die Warenanlieferung in Geschäfte und Filialen des Handels in verkehrsarmen Nebenzeiten kann einen Beitrag zur Stauvermeidung und Entzerrung von Verkehren liefern. Dazu muss sichergestellt werden, dass eine Anlieferung unter strikter Einhaltung der Anforderungen des Lärmschutzes stattfinden kann. Hierfür sollten zertifizierte geräuscharme Lkw nach dem Vorbild der PIEK-Zertifizierung in den Niederlanden und Anlieferungsverfahren zum Einsatz kommen, die geeignet sind, mit Sondergenehmigung auch in Randzeiten in Innen städte einzufahren.
Flankierend dazu sprechen sich DST und DStGB für die rechtliche und schallschutztechnische Prüfung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes (wie z. B. des „Hamburger Fensters") in lärmvorbelasteten Gebieten unter engen Voraussetzungen auch bei gewerblichem Lärm aus, falls prioritäre Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.
7. Zusammenwirken von KEP-Dienstleistern mit den Planungs- und Genehmigungsbehörden der Kommunen verbessern.
DST und DStGB empfehlen ihren betroffenen Mitgliedern, nach Möglichkeit Ansprechpartner mit einem koordinierenden Mandat für den Wirtschaftsverkehr und die Stadtlogistik zu bezeichnen. Die KEP-Dienstleister werden ihrerseits den Kommunen im Falle der Beanspruchung öffentlicher Flächen für Mikro-Depots und der Beantragung von und Befreiungen möglichst koordiniert gegenübertreten.