Handreichung zur Grundsteuer C

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat unter Mitwirkung der Mitgliedsverbände in Zusammenarbeit mit einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei eine Handreichung zur Grundsteuer C erarbeitet, die als Anlage diesem Beitrag beigefügt ist.

Mit dem Grundsteuerreformgesetz ist den Städten und Gemeinden in § 25 Abs. 4 und 5 GrStG 2025 die Möglichkeit eröffnet worden, eine Grundsteuer C zu erheben. Sie ist ein Instrument zur Baulandmobilisierung und kann geeignet sein, Grundstücksspekulationen zu verhindern. Sie soll eine Anreizwirkung entfalten, um baureife Grundstücke der Bebauung zuzuführen und somit bestimmte städtebauliche Ziele zu fördern. Mit der Handreichung soll den Städten und Gemeinden eine Hilfestellung gegeben werden, die wichtige Anwendungsfragen beantwortet und die einzelnen Verfahrensschritte zur Umsetzung dieser Steuer nachvollziehbar erläutert.

[Anlage]

21.11.2024