Hindernisse für den Windenergieausbau durch Funknavigationsanlagen abgebaut;
Monitoringbericht der Bundesregierung

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Das Bundeskabinett hat den ersten Bilanzbericht zum Thema Funknavigation veröffentlicht (BT-Drs. 20/5138). Der Bericht umfasst den Umsetzungsstand von Maßnahmen für mehr Vereinbarkeit von Windenergieanlagen an Land und dem Betrieb von Drehfunkfeuern und zieht insgesamt eine positive Bilanz.

Im Ergebnis hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 2022 allen 41 Anträgen zur Errichtung von insgesamt 119 Windenergieanlagen in Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern zugestimmt. Auch wurden in den letzten Monaten folgende Maßnahmen beschlossen und teilweise bereits:

  • Die Anlagenschutzbereiche um 40 sogenannte DVOR-Drehfunkfeuer sind von 15 km auf 7 km mehr als halbiert worden. Bezogen auf die Fläche reduziert sich damit auch der Anlagenschutzbereich um rund 19.000 km² und damit um rund 75 Prozent.
  • Bis 2025 werden acht moderne Drehfunkfeuer störanfällige ältere Drehfunkfeuer ersetzen.
  • Bis 2030 werden 19 von aktuell 52 Drehfunkfeuern abgebaut.
  • Zum 1. August 2022 wurde die zulässige Störung (technisch: „Winkelfehler“) von 3° auf 3,6° und das für externe Beeinflussung verfügbare Fehlerbudget um 0,5° auf 1,1° erhöht.
  • Seit dem 10.Oktober 2022 wendet die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine neue Formel zur Berechnung von Störungen an, welche die Genehmigungsfähigkeit von Windprojekten erhöhen soll.

Die Maßnahmen sind das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Windenergie und Funknavigationsanlagen in Einklang zu bringen. Seit Anfang 2022 fanden intensive Gespräche zwischen den Ministerien statt, um die Probleme in diesem Bereich zu beheben und praktikabel Lösungen zu entwickeln.

Anmerkung:

Die Vereinbarkeit von Flugnavigation und Windenergievorhaben ist eine wichtige Stellschraube, wenn es um die Flächenbereitstellung für Windenergievorhaben geht. Anlagenschutzbereiche im Umfeld von Funknavigationsanlagen haben bisher in der Regel einen Radius von 15 km eingenommen. Seit August 2022 findet eine Kontrolle und Anpassung der Anlagenschutzbereiche bei diesen Anlagen statt.

Die nunmehr freiwerdenden Flächen eignen sich vielfach für den Windenergieausbau und sind bereits heute in Regional- und Bauleitplänen vorgesehen. Neben der Novellierung des Artenschutz- und Planungsrechts ist dies insofern ein begrüßenswerter Schritt, um den Ausbau der Windenergie an Land weiter voranzutreiben. Wie aus dem aktuellen Monitoringbericht der Bundesregierung (BT-Drs. 20/5139) zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich 2022 hervorgeht, reicht die aktuelle Zubaudynamik „bei Weitem noch nicht aus, um auf den Zielpfad des EEG 2023 einzuschwenken“. Daher sind alle Maßnahmen zur Erleichterung des EE-Ausbaus grundsätzlich zu begrüßen.

Insgesamt folgt auf dem Monitoringbericht, dass in den ersten drei Quartalen 2022 etwa 195 TWh Strom aus erneuerbaren Energieträgern und damit etwa 19 TWh mehr als im windschwächeren und sonnenärmeren Jahr 2021 erzeugt worden sind. Wichtigster Grund für den Anstieg waren die im Vergleich zum Vorjahr sehr windstarken Monate Januar und Februar. Aber auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik lag durch den starken Zubau neuer Anlagen und den sehr sonnigen Sommer deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Bis Ende des dritten Quartals 2022 zeigte der Nettozubau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten eine unterschiedlich dynamische Entwicklung.

Bei der Photovoltaik war weiterhin ein kontinuierlicher Zuwachs zu verzeichnen. Bis Ende September 2022 wurden mit insgesamt über 5.200 MW in etwa so viele Anlagen gebaut wie in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. In den ersten sechs Monaten des Jahres erhöhte sich die installierte Leistung an PV-Anlagen damit um über neun Prozent auf 63,4 GW.

Der Anlagenzuwachs bei der Windenergie an Land verblieb den Angaben zufolge dagegen auf niedrigem Niveau. In den ersten drei Quartalen wurde ein Nettozubau von knapp 1.300 MW registriert. Die insgesamt installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land betrug Ende des dritten Quartals 2022 57,3 GW. Bei der Offshore-Windenergie wurden im dritten Quartal 2022 nach zweijähriger Pause erstmals wieder neue Anlagen an das Netz angeschlossen.

Der Bericht kommt zu dem Fazit: Sowohl mit Blick auf die aktuell rechtswirksam ausgewiesenen Flächenkulisse als auch die aktuellen Genehmigungszahlen für die Windenergie an Land wird deutlich, dass diese nicht ausreichen, um die derzeitigen Ziele bis 2030 und darüber hinaus zu erreichen. Mit Blick auf die Flächenausweisung ist bundesweit zur Erreichung der Zwischenziele des WindBG in 2027 noch mehr als eine Verdopplung der aktuell ausgewiesenen Fläche notwendig. Zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen zudem deutliche Unterschiede. Während einige Bundesländer ihre Zwischenziele für 2027 bereits heute komplett oder fast erreichen, müssen die meisten Länder zur Erreichung des Zielwertes in deutlich höherem Umfang Flächen ausweisen als bisher. In Sachsen-Anhalt sind derzeit auf fast 1,8 % der Landesfläche Windenergieanlagen in Betrieb.

Bei den aktuellen Verfahrensdauern zeigt sich ebenfalls weiterhin ein problematisches Bild. Wird die Dauer ab Ersteinreichung des Antrags bei der genehmigenden Stelle bis zur Genehmigungserteilung definiert, liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Deutschland bei mehr als zwei Jahren.

16.02.2023