Historisches Defizit des Staates in 2020;
Notwendigkeit eines weiteren kommunalen Rettungsschirms

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Am 24.02.2021 hat das Statistische Bundesamt die vorläufigen Ergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Finanzierungssaldo des Staates 2020 um über 200 Mrd. Euro eingebrochen.

Die Corona-Pandemie schlägt also voll durch und hat zu einem Finanzierungsdefizit des Staates in Höhe von 139,6 Mrd. Euro geführt. Das Ergebnis fiel damit jedoch besser als zunächst befürchtet aus. Zuvor wurde noch ein Gesamtdefizit in Höhe von 158,2 Mrd. Euro erwartet. Dies ist auf ein höheres Wachstum im 4. Quartal 2020 zurückzuführen. Trotz des (Teil-)Lockdown nahm das Bruttoinlandsprodukt zum 3. Quartal um 0,3 Prozent zu, im Januar 2021 ist man noch von lediglich 0,1 Prozent ausgegangen. Die -139,6 Mrd. waren aber immer noch das zweithöchste Defizit seit der deutschen Vereinigung. Nur im Jahr 1995, als die Treuhandschulden in den Staatshaushalt übernommen wurden, fiel das Defizit höher aus. Es war aber auch das erste Defizit seit dem Jahr 2011. Im letzten Jahr konnte der Staat in Abgrenzung nach ESVG noch ein Plus von 52,5 Mrd. Euro erwirtschaften. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen ergibt sich aus den Zahlen nach der ESVG für den Staat 2020 nun eine Defizitquote von 4,2 Prozent.

Der negative Finanzierungssaldo des Staates im Jahr 2020 resultiert einerseits aus auf 1.563,0 Mrd. Euro gesunkenen Einnahmen (-3,0 %) und aus auf 1.702,6 Mrd. Euro deutlich gestiegenen Ausgaben (+9,3 %). Auf der Einnahmenseite blieben mit einem Rückgang um 6,5 Prozent vor allem die Steuereinnahmen deutlich unter dem Vorjahresniveau. Am stärksten gingen dabei mit -13,5 Prozent die Einnahmen aus Unternehmenssteuern zurück. Einzig die Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen stiegen leicht um 1,7 Prozent an. Treibende Faktoren auf der Ausgabenseite waren pandemiebedingt die Ausgaben für die staatlichen Sofort- und Überbrückungshilfen sowie die Beschaffung und Bereitstellung von Schutzausrüstung. Ausgabendämpfend wirkte sich die anhaltende Niedrigzinsphase aus. Die staatlichen Zinsausgaben gingen um nochmals 20,7 Prozent auf nunmehr 21,8 Mrd. Euro zurück.

Mit 86,6 Mrd. Euro war das Finanzierungsdefizit des Bundes am höchsten. Länder (-18,0 Mrd. €) und Sozialversicherungen (-33,7 Mrd. €) erzielten ebenfalls negative zweistellige Finanzierungssaldi.

Die kommunale Ebene erwirtschaftete im Jahr 2019 nach ESVG in der Summe ein relativ geringes Defizit in Höhe von -1,3 Mrd. Euro. Dass das Minus nicht deutlich zweistellig ausfiel, ist auf den kommunalen Rettungsschirm von Bund und Ländern im letzten Jahr zurückzuführen.

Hintergrund ESVG

Die Haushaltszahlen in Abgrenzung nach dem ESVG werden an Eurostat weitergeleitet und sind Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den EU-Mitgliedstaaten. Ansonsten spielen die ESVG-Zahlen in Deutschland aber eine eher untergeordnete Rolle. Hier ist die Kassenstatistik entscheidungsrelevant, die Ergebnisse werden voraussichtlich kommenden Monat vorliegen.

Weiterer Rettungsschirm erforderlich

Nach konjunkturell guten Jahren mit in der Summe positiven Haushalten bedeutet die Corona-Pandemie eine Zeitenwende. Auch in den kommenden Jahren ist mit massiven Defiziten zu rechnen.

Dies gilt insbesondere für die kommunalen Haushalte. Corona-bedingt drohen den Gemeinden alleine im Zeitraum 2020 bis 2024 bis zu 50 Mrd. Euro Steuerverluste. Die Spielräume für Kürzungen und Schuldenaufnahme der Kommunen sind anders als bei Bund und Ländern äußerst begrenzt. Streichungen bei den Investitionen und den kommunalen Angeboten in der Kultur, im Sport sowie für Kinder- und Jugendliche sowie kommunale Steuererhöhungen müssen aber soweit wie möglich vermieden werden. Gerade jetzt müssen die Gemeinden handlungsfähig sein und öffentliche Aufträge vergeben können. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Land muss gesichert werden. Finanzschwache Kommunen sind besonders betroffen. Die Zukunftsaussichten der kommenden Generationen und die Chancengerechtigkeit dürfen nicht davon abhängen, in welcher Region Deutschlands sie leben.

Bund und Länder müssen daher einen zweiten Rettungsschirm für die Kommunalfinanzen mindestens für die Jahre 2021 und 2022 aufspannen! Gegen diese Krise darf auf kommunaler Ebene nicht angespart werden. Das wäre ein weiterer Schlag gegen die konjunkturelle Erholung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Um nochmals komprimiert auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit eines weiteren kommunalen Rettungsschirms aufmerksam zu machen, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund unter der Überschrift „Corona-Krise – Rettungsschirm für Kommunen 2021 & 2022 unverzichtbar!“ die Forderung nach weiterer finanzieller Unterstützung erhoben. Der Text ist im Anlagenteil dieser KNSA-Ausgabe abgedruckt.

18.03.2021