Information und erste Bewertung zum Vorschlag für den Bundeshaushalt 2025
Am 17.07.2024 hat das Bundeskabinett den Vorschlag für den Bundeshaushalt 2025 verabschiedet. Die erste Lesung im Bundestag fand in der Sitzungswoche ab 11.09.2024 statt. Dieser wird nach der Sommerpause in die parlamentarischen Beratungen und Beschlussfassungen gehen. Zuvor, so hatten es Bundeskanzler, Vizekanzler und Bundesfinanzminister vereinbart, sollten insbesondere verschiedene Optionen zur Finanzierung von Investitionen geprüft werden. Diese Prüfung wurde Mitte August extern durch ein rechtswissenschaftliches Gutachten und einen Brief des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen sowie intern durch weitere Beratungen der betroffenen Ressorts abgeschlossen. Notwendige Veränderungen betreffen insbesondere die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn (hier: Darlehen und Eigenkapitalerhöhung) sowie den Infrastrukturbereich Straßen. Der Entwurf des Bundeshaushalts berührt im Übrigen auch vielfältig kommunale Themen und Interessen. Hierzu wurde bereits mit E-Mail-Rundschreiben vom 23.07.2024 umfassend informiert. Nachfolgend nochmals die Zusammenfassung mit Erstbewertungen:
Haushaltsentwurf 2025 – Steuerentlastungen
Kurz vor der Sommerpause haben sich die Koalitionäre auf einen Entwurf für einen Haushalt 2025 verständigt. Im kommenden Jahr soll keine Ausnahme von der Schuldenbremse mehr greifen. Bestandteil der grundsätzlichen Einigung auf einen Haushalt war auch eine Verständigung auf steuerliche Entlastungen bei Wirtschaft und Bürgerschaft. Hieraus resultieren auch merkliche Steuermindereinnahmen für die Städte und Gemeinden. Angesichts der ohnehin schon prekären kommunalen Finanzlage müssen zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen die Mindereinnahmen von Bund und Ländern zwingend kompensiert werden.
Verständigt wurde sich auf einen Nachtragshaushalt. Insgesamt sollten zusätzlich elf Milliarden Euro an Krediten infolge gestiegener Kosten insbesondere für das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Bürgergeld aufgenommen werden. Die Schuldenbremse wird weiterhin eingehalten.
Teil des Kompromisses zum Haushaltsentwurf und zur Wachstumsinitiative sind auch einige steuerliche Entlastungen. Hierzu sind unter anderem der Abbau der sog. kalten Progression, die Anhebung des Kindergeldes sowie die Erhöhungen bei den Kinder- und Grundfreibeträgen zu zählen.
In dem Etatentwurf des Bundes sind keine Mittel für eine Bundesbeteiligung an der Lösung des Problems der kommunalen Altschulden eingeplant. [mehr]